10.09.2007, 12:12
Zitat:Zu guter letzt und damit sichergestellt ist, dass wir künftig auch vom GLEICHEN reden: Eier und Saucen sind doch keine leicht verderblichen LM. Oder sehe ich das falsch?
Wenn man dem IfSG und seinen Interpretationen und Kommentaren glauben schenken darf schon.
§42 Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote
(1) Personen, die ...............dürfen nicht tätig sein oder beschäftigt werden
a) Beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen der in Absatz 2 genannten Lebensmittel, wenn sie dabei mit diesen in Berührung kommen, oder
b) in Küchen von Gaststätten und sonstigen einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftseinrichtung.
jetzt kommt es
Satz 1 gilt entsprechend für Personen, die mit Bedarfsgegenständen, die für die dort genannten Tätigkeiten verwendet werden, so in Berührung kommen, dass eine Übertragung von Krankheitserregern auf die Lebensmittel im Sinne des Absatzes 2 zu befürchten ist.
Absatz 2 hat dann eine Aufzählung der Speisen:
Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus
Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis
Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus
Eiprodukte
Säuglings- oder Kleinkindernahrung
Speiseeis oder Speiseeishalberzeugnisse
Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage
Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen.
In diesen Lebensmitteln können sich die im IfSG (§42 Abs 1) genannten Erkrankungen bzw. dessen verursachenden Mikroorganismen besonders leicht vermehren.Das war für mich Grund genug Eiprodukte und Soßen (sicherlich kommt es im Detail auf die Zusammensetzung und Zubereitung an) als leicht verderbliche Lebensmittel anzusehen.
Doch für die Beantwortung der eigentlichen Frage sicherlich zweitrangig.
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@winghalm
vielen Dank für Deine Postings und Dein Lob bezüglich des Forums, schon jetzt ist erkennbar, dass Du eine Bereicherung für unser Forum bist. Vielen herzlichen Dank dafür.
Und auch ein herzliches Wilkommen als neues Mitglied im Fachkreis Lebensmittelhygiene e.V