10.09.2007, 09:03
@ winghalm,
vielen Dank für Deine Ausführungen. Dennoch bleibt die Frage, inwieweit diese nach §4 geforderte Schulung wiederholt werden muss oder nicht. Gibt es dazu (außer dem gesunden Menschenverstand) vorgaben?
Gibt es von Seiten der Länder Übergangsregelungen? Meine Anfrage bei einigen Ministerien diesbezüglich blieb bisher unbeantwortet. Es geht darum, ob der Besitzer eines Imbisses beispielsweise, der neben anderen Lebensmitteln auch leicht verderbliche Ware (beispielsweise Soßen, Eier etc.) vertreibt, dieses auch ohne nach § 4 geschult zu sein (er hat keinen entsprechenden Beruf und erforderliche Fachkenntnisse)noch darf ? Vom Gesetz her eher nicht oder?
Wäre es jetzt nicht Sache der Länder Erlasse heruaszugeben, nachdem es eine Übergangsfrist von (beispielsweise einem Jahr) gibt, indem die Schulung nachgeholt werden kann, damit er seinen Betrieb weiter führen kann? Oder habe ich da was überlesen. Ansonsten wäre es doch so, dass die DVO mit Wirkung vom 15. August 2007 gilt und er streng genommen sein Geschäft schließen müsste, oder ?
Natürlich der gesunde Menschenverstand ist wieder gefragt....., aber so richtig ist das nicht oder?
Drui, ders genau wissen möchte
vielen Dank für Deine Ausführungen. Dennoch bleibt die Frage, inwieweit diese nach §4 geforderte Schulung wiederholt werden muss oder nicht. Gibt es dazu (außer dem gesunden Menschenverstand) vorgaben?
Gibt es von Seiten der Länder Übergangsregelungen? Meine Anfrage bei einigen Ministerien diesbezüglich blieb bisher unbeantwortet. Es geht darum, ob der Besitzer eines Imbisses beispielsweise, der neben anderen Lebensmitteln auch leicht verderbliche Ware (beispielsweise Soßen, Eier etc.) vertreibt, dieses auch ohne nach § 4 geschult zu sein (er hat keinen entsprechenden Beruf und erforderliche Fachkenntnisse)noch darf ? Vom Gesetz her eher nicht oder?
Wäre es jetzt nicht Sache der Länder Erlasse heruaszugeben, nachdem es eine Übergangsfrist von (beispielsweise einem Jahr) gibt, indem die Schulung nachgeholt werden kann, damit er seinen Betrieb weiter führen kann? Oder habe ich da was überlesen. Ansonsten wäre es doch so, dass die DVO mit Wirkung vom 15. August 2007 gilt und er streng genommen sein Geschäft schließen müsste, oder ?
Natürlich der gesunde Menschenverstand ist wieder gefragt....., aber so richtig ist das nicht oder?
Drui, ders genau wissen möchte