16.08.2007, 08:08
Hallo,
in der Hackfleisch VO - die ja dementsprechend nicht mehr gilt - war in §5 Absatz 2 eine MHD-Vorgabe von 6 Monaten bei TK- diesen Teil finde ich in der neuen VO nicht wieder.
Darf man jetzt das MHD selber bestimmen ?
Danke für Eure Antworten
Gruß
Molking
in der Hackfleisch VO - die ja dementsprechend nicht mehr gilt - war in §5 Absatz 2 eine MHD-Vorgabe von 6 Monaten bei TK- diesen Teil finde ich in der neuen VO nicht wieder.
Darf man jetzt das MHD selber bestimmen ?
Danke für Eure Antworten
Gruß
Molking