27.07.2007, 08:15
Hallo Anton,
ich habe letztendlich auch nur die VO durchgearbeitet und meine Interpretation wiedergegeben. Verstanden habe ich es so, dass das EWG-Zeichen so was wie einen Standard darstellt.
Wenn die Anforderungen erfüllt sind das EWG-Zeichen aufzubringen, werden die Waren nur im EU-Herstellungsland oder einem Vertragsland kontrolliert (Kontrolle der Füllmenge) (Anlage 4a, Satz 9), ausgenommen besondere Gründe.
Nicht anbringen darf man es ja z.B. auf Fertigpackungen >10 kg oder Liter oder <5g oder ml.
Hier steht auch noch ein bisschen was dazu (Richtlinie 75/106/EWG).
Hier wurde einem Verbraucher die Frage nach dem "e" beantwortet.
Also tatsählich so etwas wie ein "Gütesiegel"
ich habe letztendlich auch nur die VO durchgearbeitet und meine Interpretation wiedergegeben. Verstanden habe ich es so, dass das EWG-Zeichen so was wie einen Standard darstellt.
Wenn die Anforderungen erfüllt sind das EWG-Zeichen aufzubringen, werden die Waren nur im EU-Herstellungsland oder einem Vertragsland kontrolliert (Kontrolle der Füllmenge) (Anlage 4a, Satz 9), ausgenommen besondere Gründe.
Nicht anbringen darf man es ja z.B. auf Fertigpackungen >10 kg oder Liter oder <5g oder ml.
Hier steht auch noch ein bisschen was dazu (Richtlinie 75/106/EWG).
Hier wurde einem Verbraucher die Frage nach dem "e" beantwortet.
Also tatsählich so etwas wie ein "Gütesiegel"