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Gewichtsangabe
#4
Hallo Anton,

ich habe letztendlich auch nur die VO durchgearbeitet und meine Interpretation wiedergegeben. Verstanden habe ich es so, dass das EWG-Zeichen so was wie einen Standard darstellt.
Wenn die Anforderungen erfüllt sind das EWG-Zeichen aufzubringen, werden die Waren nur im EU-Herstellungsland oder einem Vertragsland kontrolliert (Kontrolle der Füllmenge) (Anlage 4a, Satz 9), ausgenommen besondere Gründe.

Nicht anbringen darf man es ja z.B. auf Fertigpackungen >10 kg oder Liter oder <5g oder ml.

Hier steht auch noch ein bisschen was dazu (Richtlinie 75/106/EWG).

Hier wurde einem Verbraucher die Frage nach dem "e" beantwortet.


Also tatsählich so etwas wie ein "Gütesiegel"
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Nachrichten in diesem Thema
Gewichtsangabe - von Anton - 25.07.2007, 19:41
[Kein Betreff] - von Saftschubse - 26.07.2007, 10:52
[Kein Betreff] - von Anton - 27.07.2007, 06:28
[Kein Betreff] - von Saftschubse - 27.07.2007, 08:15

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