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Gewichtsangabe
#2
Hallo Anton,

Hier der entsprechende § der FertigPackV:
§ 21 EWG-Zeichen für Fertigpackungen
(1) Das in Anlage 9 wiedergegebene EWG-Zeichen darf auf Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge aufgebracht werden, wenn die in den §§ 6, 7, 18 Abs. 1 und 4, § 20 Abs. 1, §§ 22, 26, 27 und 29 Abs. 1 festgelegten Anforderungen erfüllt sind und die Nennfüllmenge nicht weniger als 5 Gramm oder Milliliter und nicht mehr als 10 Kilogramm oder Liter beträgt. Ist neben der gesamten Füllmenge auch das Abtropfgewicht anzugeben, so bezieht sich das EWG-Zeichen nur auf die gesamte Füllmenge.
(2) Das EWG-Zeichen muß im gleichen Sichtfeld wie die Angabe der Nennfüllmenge liegen.


D.h., dass man das "e" anbringen darf, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

§22 gilt aber auch dann, wenn das EWG-Zeichen NICHT angebracht wird; es dürfen nämlich nur dann nach Gewicht oder Volumen gekennzeichnete Fertigpackungen gewerbsmäßig hergestellt und verbracht werden, wenn die Füllmege zum Zeitpunkt der Herstellung im Mittel die Nennfüllmenge nicht unterschreitet (...).

In §27 Abs.5 steht dann, dass in dem Falle, dass das EWG-Zeichen nicht aufgebracht wird und die FP überwiegend von Hand hergestellt werden, Ausnahmen von den Absätzen 1-4 des §27 gestattet werden können.

Zusätzliche Ausnahmen berühren z.B. den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (EinigVtr).

Wie das mit Fertigpackungen aus Mitgliedsstaaten der EU und aus Nicht-EU-Staaten aussieht, müsste ich mir auch erst erarbeiten.



Konnte ich Dir denn Deine Frage beantworten??

Gruß
Saftschubse
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Nachrichten in diesem Thema
Gewichtsangabe - von Anton - 25.07.2007, 19:41
[Kein Betreff] - von Saftschubse - 26.07.2007, 10:52
[Kein Betreff] - von Anton - 27.07.2007, 06:28
[Kein Betreff] - von Saftschubse - 27.07.2007, 08:15

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