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Health-Claims-Verordnung
#5
Hallo Steffi,

Euro Bezeichnung "macht schlank" ist eine Angabe die dem Verbraucher gegenüber ähnlichen Produkten einen Vorteil verschaffen. Steht eine solche Bezeichnung auf dem Produkt muss belegt werden das Sie die schlankheitmachende Wirkung auch erfüllt. Neben den Nährwertangaben wären bestimmt weitere Hinweise von nöten. Als Sicherheit würde ich die Bezeichnung macht schlank von einem Labor prüfen lassen.

Sicher ist sicher.

Ob diese Angabe auf einem Briefumschlag auch als Werbung gilt, weiß ich auch nicht.

Sylvia
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Health-Claims-Verordnung - von Steffi - 17.07.2007, 07:01
[Kein Betreff] - von Saftschubse - 17.07.2007, 09:57
[Kein Betreff] - von Steffi - 17.07.2007, 10:14
[Kein Betreff] - von Andrea - 17.07.2007, 11:05
[Kein Betreff] - von Sylvia - 17.07.2007, 12:04
[Kein Betreff] - von Steffi - 17.07.2007, 12:13
[Kein Betreff] - von Andrea - 17.07.2007, 13:06

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