13.07.2007, 08:58
Hallo Sumpfhuhn,
um was für Speiseabfälle geht es denn?? Tatsächlich Speiseabfälle aus der GV/Restaurants/etc. oder "nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte"???
Was die "nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukte" angeht, ist in der Verordnung (EG) 1774/2002 in bestimmten Fällen eine Kühlung vorgeschrieben.
Im Fall von Speiseabfällen aus Restaurants etc., die an einen örtlichen Abfallverwerter abgegeben werden, ist mir auch keine Kühlvorschrift bekannt.
Oder kommt die Anfrage aus der Schweiz??? Dort scheint es eine Vorschrift zur Kühlung von Speiseabfällen zu geben?!
Gruß
Saftschubse
um was für Speiseabfälle geht es denn?? Tatsächlich Speiseabfälle aus der GV/Restaurants/etc. oder "nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte"???
Was die "nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukte" angeht, ist in der Verordnung (EG) 1774/2002 in bestimmten Fällen eine Kühlung vorgeschrieben.
Im Fall von Speiseabfällen aus Restaurants etc., die an einen örtlichen Abfallverwerter abgegeben werden, ist mir auch keine Kühlvorschrift bekannt.
Oder kommt die Anfrage aus der Schweiz??? Dort scheint es eine Vorschrift zur Kühlung von Speiseabfällen zu geben?!
Gruß
Saftschubse