14.06.2007, 14:50
Smiley- Tagebuch Tag 2
Hallo zusammen,
am 13. Juni hatte ich einen dicken Umschlag vom Amt für Verbraucherschutz auf meinen Schreibtisch. - - Die Unterlagen sind da –
Zuerst ein sehr freundlicher Brief mit dem Dank für die Teilnahme an der Smiley – Aktion und der Bekanntgabe eines Ansprechpartners für Rückfragen.
Danach kamen sehr genaue und gut beschriebene Informationen über die Voraussetzung zum Erreichen der Vorgaben. Was wird bewertet?
1. Verhalten des Unternehmers
1.1 Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften
1.2 Rückverfolgbarkeit - Funktionsfähigkeit
1.3 Mitarbeiterschulung (Hygiene / IFSG)
2. Betriebliches Eigenkontrollsystem
2.1 HACCP- Verfahren- Erhitzungstemperatur
2.2 Wareneingangskotrolle / Beschaffenheit Lebensmittel
2.3 Temperatureinhaltung Kühlung
3. Bauliche und hygienische Beschaffenheit
3.1 Produktionsräume
3.2 Lagereinrichtungen ohne Kühlung
3.3 Kühleinrichtungen
3.4 Abgabe / Verkaufsbereich
4. Hygienemanagement
4.1 Reinigung und Desinfektion
4.2 Personalhygiene
4.3 Produktionshygiene
4.4 Schädlingsbekämpfung
Zu den oben genannten Punkten lag einen 5seitige Erläuterung des „Einstufungsbogens“ bei, aus dem wirklich jeder Punkt genau hervorging und keine Fragen mehr offen blieben.
Weiter lag noch ein Muster für eine Getränke- und Speisekarte (für die Kennzeichnung) bei, ein Fleyer des Ministeriums und die Vereinbarung zur Teilnahme am NRW- Smiley Programm.
Diese Vereinbarung muss der Betrieb Unterschreiben und an das Amt zurücksenden. In Punkt 9 der Vereinbarung ist zu lesen: Die für die Lebensmittelüberwachung zuständige Behörde führt das Verfahren zur Smiley- Vergabe zeitnah zur Antragstellung durch, sofern die Erfüllung von Pflichtaufgaben dem nicht entgegensteht.
Da der Betrieb, in dem ich tätig bin, eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes ist, ist die Vereinbarung von der Leitung zu unterzeichnen. Sobald ich die nötige Unterschrift habe, werde ich die Teilnahmevereinbarung zurücksenden.
Falls Ihr noch Fragen habt – immer gerne
Gruß
Michael
Hallo zusammen,
am 13. Juni hatte ich einen dicken Umschlag vom Amt für Verbraucherschutz auf meinen Schreibtisch. - - Die Unterlagen sind da –
Zuerst ein sehr freundlicher Brief mit dem Dank für die Teilnahme an der Smiley – Aktion und der Bekanntgabe eines Ansprechpartners für Rückfragen.
Danach kamen sehr genaue und gut beschriebene Informationen über die Voraussetzung zum Erreichen der Vorgaben. Was wird bewertet?
1. Verhalten des Unternehmers
1.1 Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften
1.2 Rückverfolgbarkeit - Funktionsfähigkeit
1.3 Mitarbeiterschulung (Hygiene / IFSG)
2. Betriebliches Eigenkontrollsystem
2.1 HACCP- Verfahren- Erhitzungstemperatur
2.2 Wareneingangskotrolle / Beschaffenheit Lebensmittel
2.3 Temperatureinhaltung Kühlung
3. Bauliche und hygienische Beschaffenheit
3.1 Produktionsräume
3.2 Lagereinrichtungen ohne Kühlung
3.3 Kühleinrichtungen
3.4 Abgabe / Verkaufsbereich
4. Hygienemanagement
4.1 Reinigung und Desinfektion
4.2 Personalhygiene
4.3 Produktionshygiene
4.4 Schädlingsbekämpfung
Zu den oben genannten Punkten lag einen 5seitige Erläuterung des „Einstufungsbogens“ bei, aus dem wirklich jeder Punkt genau hervorging und keine Fragen mehr offen blieben.
Weiter lag noch ein Muster für eine Getränke- und Speisekarte (für die Kennzeichnung) bei, ein Fleyer des Ministeriums und die Vereinbarung zur Teilnahme am NRW- Smiley Programm.
Diese Vereinbarung muss der Betrieb Unterschreiben und an das Amt zurücksenden. In Punkt 9 der Vereinbarung ist zu lesen: Die für die Lebensmittelüberwachung zuständige Behörde führt das Verfahren zur Smiley- Vergabe zeitnah zur Antragstellung durch, sofern die Erfüllung von Pflichtaufgaben dem nicht entgegensteht.
Da der Betrieb, in dem ich tätig bin, eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes ist, ist die Vereinbarung von der Leitung zu unterzeichnen. Sobald ich die nötige Unterschrift habe, werde ich die Teilnahmevereinbarung zurücksenden.
Falls Ihr noch Fragen habt – immer gerne
Gruß
Michael