Smiley als Qualitätssiegel für Hygiene im gastronomischen Bereich ?
Ja
0%
0
Nein
0%
0
Weiß nicht
0%
0
0 Stimme(n)
∗ Sie haben diese Antwort gewählt. [Zeige Ergebnisse]

  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Smiley als Qualitätssiegel in NRW
#15
LME Aktuell - Lebensmittel und Ernährung (06.06.2007)

Mehr Hygiene in Gastronomie: NRW verleiht ersten Smiley

-----------------------------------------------------------
Düsseldorf (lme) - Um den Verbraucherschutz durch mehr Transparenz zu
verbessern, hat NRW-Umweltminister Eckhard Uhlenberg gemeinsam mit
dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Nordrhein und dreizehn
Partnerkommunen ein neues Pilotprojekt gestartet. In diesem Rahmen
wurde in Düsseldorf der erste Smiley an einen Gastronomiebetrieb
verliehen, der eine überdurchschnittliche Qualität und Hygiene
nachweisen konnte. Zugleich unterzeichnete Uhlenberg eine
entsprechende Vereinbarung mit Repräsentanten des DEHOGA Nordrhein
und der Partnerkommunen Ennepe-Ruhr-Kreis, Kreise Heinsberg, Höxter,
Olpe, Siegen-Wittgenstein und Unna, Märkischer Kreis, Oberbergischer
Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Sieg-Kreis
sowie Städte Düsseldorf und Duisburg.

Die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert systematisch jeden
Betrieb, der Lebensmittel herstellt, verarbeitet oder anbietet. Dies
ist den Verbrauchern überwiegend nicht bekannt, da die Ergebnisse
dieser Kontrollen nirgendwo veröffentlicht werden. In Dänemark ist das
anders. Dort hängt in jedem Betrieb ein Kontrollbericht der
Überwachung aus, auf dem je nach Ergebnis ein breit lächelnder,
neutraler oder missmutiger Smiley abgebildet ist. Dänemark konnte
damit die Beanstandungsquote in den Betrieben deutlich verringern. Für
das dänische System braucht man jedoch eine rechtliche Grundlage, die
es zurzeit weder bundes- noch landesweit gibt.

Um dies auch in Deutschland langfristig zu erreichen, startete Uhlenberg jetzt das Pilotprojekt. "Damit ist der erste Schritt getan für mehr Transparenz im Verbraucherschutz", sagte der Minister. Die ausgezeichneten Betriebe werden die Smiley-Bescheinigung aushängen und gleichzeitig auf der Internetseite des Verbraucherschutzministeriums bekannt gemacht. Unterstützt wird das Pilotprojekt von 13
nordrhein-westfälischen Kommunen und dem DEHOGA Nordrhein. Die
Teilnahme am NRW-Smiley-System ist für die Gastronomiebetriebe
freiwillig und mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden. Ein
Faltblatt, das über das Verbraucherschutzministerium - kostenfrei -
bestellt werden kann, gibt genauere Auskunft über das Verfahren.

In Nordrhein-Westfalen gibt es eine seit Jahren unverändert hohe
Beanstandungsquote von 20 Prozent im Gastronomiebereich. Davon sind 80 Prozent Hygienemängel. Die üblichen Maßnahmen der Behörden, wie
Bußgelder oder Betriebschließungen, haben an dieser Situation nichts
geändert. Uhlenberg: "Der NRW-Smiley schafft nun einen positiven
Anreiz für alle Betriebe, die geltenden Vorschriften einzuhalten und
insbesondere den Hygienestatus im Betrieb zu verbessern."

Die Verbraucher können das System unterstützen, indem sie bevorzugt
solche Betriebe aufsuchen, die einen Smiley erhalten haben. Denn dort
können sie sicher sein, dass es sich um einen Betrieb handelt, der mit
Lebensmitteln einwandfrei und zuverlässig arbeitet und alle
lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen in vorbildlicher
Weise erfüllt. Wenn das Pilotprojekt erfolgreich ist, wird Minister
Uhlenberg eine Initiative starten, um die rechtliche Grundlage dafür
zu schaffen, jedes Ergebnis einer amtlichen Betriebskontrolle -
gleichgültig ob gut oder schlecht - zu veröffentlichen und in dem
kontrollierten Betrieb auszuhängen.

Der Präsident des DEHOGA Nordrhein, Hermann Große Holtforth,
unterstützt den Smiley: "Unsere Branche steht für Genuss, und Hygiene
ist ein untrennbarer Bestandteil davon. Für 81 Prozent der Betriebe,
die nicht beanstandet wurden, ist das eine Selbstverständlichkeit.
Denen möchten wir die Möglichkeit geben, sich mit dem Smiley
auszuzeichnen. Für die anderen soll der Smiley ein ’’sanfter’’ Anreiz
sein, den gesetzlichen Ansprüchen gerecht zu werden."

-----------------------------------------------------------
© Copyright LME Aktuell - Lebensmittel und Ernährung
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.lme-online.de">http://www.lme-online.de</a><!-- m -->
  Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von Sumpfhuhn007 - 12.04.2007, 14:06
[Kein Betreff] - von roswi - 12.04.2007, 14:20
[Kein Betreff] - von ozimmi - 12.04.2007, 14:21
[Kein Betreff] - von Michaela - 12.04.2007, 14:24
[Kein Betreff] - von Michael Bäuml - 12.04.2007, 16:25
[Kein Betreff] - von Druidelix - 12.04.2007, 17:26
[Kein Betreff] - von Druidelix - 12.04.2007, 18:17
[Kein Betreff] - von roswi - 12.04.2007, 22:39
[Kein Betreff] - von Saftschubse - 13.04.2007, 06:40
[Kein Betreff] - von Kyylshrunk - 13.04.2007, 16:21
[Kein Betreff] - von Saftschubse - 13.04.2007, 19:16
[Kein Betreff] - von Michael Bäuml - 20.04.2007, 16:01
[Kein Betreff] - von Druidelix - 06.06.2007, 17:31
[Kein Betreff] - von Druidelix - 06.06.2007, 17:34

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste