22.05.2007, 12:38
Nitritpökelsalz und Nitrate (E 249 – E252) sind als Konservierungsstoffe zugelassen, auch wenn sie bei Einsatz in Fleischerzeugnissen noch weitere Wirkungen, insbesondere die Umrötung und die Bildung eines typischen Pökelaromas bewirken. Die weit überwiegende Zahl der Fleischerzeugnisse wird mit Nitritpökelsalz hergestellt.
Die Kenntlichmachung von Zusatzstoffen erfolgt bei loser Waren durch ein Schild an der Ware und bei verpackten Lebensmitteln in der Zutatenliste mit Namen oder ENummer mit Klassenbezeichnung. Eine zusätzliche Möglichkeit bei offener Ware ist die Auflistung aller verwendeten Zusatzstoffe (nicht nur der kenntlichmachungspflichtigen)
in einer Liste oder in einem Verzeichnis, das dem Verbraucher zur Verfügung steht und auf das mit einem Schild an der Ware hingewiesen wird.
Oder was ist jetzt genau die Frage ?
Drui der manchmal auf dem Schlauch steht...
Die Kenntlichmachung von Zusatzstoffen erfolgt bei loser Waren durch ein Schild an der Ware und bei verpackten Lebensmitteln in der Zutatenliste mit Namen oder ENummer mit Klassenbezeichnung. Eine zusätzliche Möglichkeit bei offener Ware ist die Auflistung aller verwendeten Zusatzstoffe (nicht nur der kenntlichmachungspflichtigen)
in einer Liste oder in einem Verzeichnis, das dem Verbraucher zur Verfügung steht und auf das mit einem Schild an der Ware hingewiesen wird.
Oder was ist jetzt genau die Frage ?
Drui der manchmal auf dem Schlauch steht...