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Belehrung von Schülerinnen und Schülern
#3
Hallo,

leider habe ich erst jetzt dieses Thema entdeckt <!-- Icon_redface --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_redface.gif" alt=":oops:" title="Embarassed" /><!-- Icon_redface -->

Die Schüler an einem BK (Berufskolleg) sind oft nur ein Jahr dort, s.d. die Wiederholungsbelehrung nicht mehr in den Bereich der Schule gehört.
Diejenigen Schüler, die eine im LM-Bereich anzusiedelnde Ausbildung machen erhalten Ihre Belehrung i.d.R. vom Ausbildungsbetrieb.
Schüler, die diese nicht vom Ausbildungsbetrieb erhalten, bekommen die Wiederholungsbelehrung vom entsprechenden Fachlehrer.

Hier stellt sich jetzt die Frage, ob diese Fachlehrer auch belehrt werden.
Nein, diese erhalten keine Wiederholungsbelehrung von Außerhalb. Ich führe z.B. die nach dem IfSG nötige Belehrung nach §35 durch, die alle Erzieher, Lehrer und sonstige Personen benötigen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Eine Belehrung ausdrücklich nach § 42 IfSG wurde seitens der Stadt als Schulträger noch nicht verlangt und wird entsprechend auch freiwillig nicht durchgeführt. Da die Hygiene bei vielen Kollegen einen ähnlich breiten Raum im Lehrgeschehen ausmacht wie bei mir, mache ich mir da auch weiter keine Gedanken.
Grüße von CNN
Mitglied Fachkreis Lebensmittelhygiene; Fachbereich KiGa / KiTa & Co
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[Kein Betreff] - von cnn - 05.05.2007, 17:49

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