Smiley als Qualitätssiegel für Hygiene im gastronomischen Bereich ?
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Smiley als Qualitätssiegel in NRW
#14
Mangelnder Informationsfluss führt zu Spekulationen
Spekulationen führen zu Gerüchten

Dem Fachkreis Lebensmittelhygiene e.V. liegen nun Information zum Thema Smiley vom Landkreistag NRW, dem Hauptverband der DEHOG und dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW vor.

Wer bereit ist, mehr als nur das Notwendigste für die Lebensmittelhygiene und somit den Verbraucherschutz zu tun, soll damit auch werben dürfen. Insbesondere zu einer Zeit, wo in vielen Teilen der Bundesrepublik das Gaststättengesetz weggefallen ist und somit selbst die Belehrung bei der IHK über die hygienischen Grundvoraussetzungen nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben ist.
Der Fachkreis Lebensmittelhygiene e.V. hält es nicht für zielführend, das heute jeder, der ein polizeiliche Führungszeugnis und eine Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (zu erhalten beim Gesundheitsamt) vorweisen kann, einen Lebensmittelbetrieb eröffnen und führen darf. Hier halten wir eine Ausbildung in einen entsprechenden Lehrberuf als zwingend notwendig, wie es in Handwerksbetrieben üblich ist.

Nach dem jetzigen Wissenstand und unter Einhaltung gewisser Kriterien können wir den Smiley als nützliches Instrument zur Identifizierung der Betriebe, die eine herausragende Hygiene praktizieren, bezeichnen.

Natürlich müssen hierbei alle Gewerbetreibenden gleich (gleiche Standards / Bewertungskriterien) behandelt werden. Ebenso gehört dazu, dass jeder Lebensmittelbetrieb auch ohne die Zugehörigkeit zu bestimmten Verbänden / Organisationen, die Möglichkeit hat, sich zu diesem Projekt anzumelden. In Düsseldorf geht das zum Beispiel über eine direkte Anmeldung beim Amt für Verbraucherschutz der Landeshauptstadt Düsseldorf.

Weiter sollte überlegt werden, den Smiley nicht direkt nach der Betriebsüberprüfung zu vergeben sondern zu einem späteren Zeitpunkt an alle teilnehmenden Betriebe gleichzeitig (ggf. nach Stadtteilen aufgeteilt o.ä.). Dies würde Wettbewerbsnachteile von vornherein ausschließen.

Für den FKLMH e.V .

Jörg Reimuth, Melanie Ziegler und Michael Bäuml
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[Kein Betreff] - von roswi - 12.04.2007, 14:20
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