18.04.2007, 19:56
Jetzt ist es amtlich
Die Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVwV)
zur Änderung der AVV Rahmen – Überwachung vom 15. März 2007, erschienen am 28. März 2007 im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 17 Seite 351 ist nun amtlich.
Die bisherige Fassung der AVV RÜbist entsprechend zu ändern.
Das BMELV bietet auf seiner Seite entsprechendeDownloads
Wer die amtliche Fassung benötigt, kann diese beispielsweise hier beziehen.
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift beinhaltet Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher und tabakrechtlicher
Vorschriften.
§5 der Verwaltungsvorschrift sichert einheitliche Maßnahmen in den Überwachungsbehörden. Bis spätestens 31.12. 2007 müssen die zuständigen Behörden ein Qualitätsmanagement-System einrichten, welches zur Verbesserung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit von u.a. ordnungsbehördlichen Kontrollen führen soll.
Doch schadenfroh darüber, dass nun die Behörde endlich auch einmal ein System einführen muss ist fehl am Platz, denn sobald dieses System auch nur annähernd funktioniert, wird sich dies sicherlich letztendlich wieder auf die Betriebe auswirken.
Sicherlich berechtigt wenn jetzt die Frage aufgeworfen wird, warum ich diese Verwaltungsvorschrift hier bringe, denn die Zielgruppe unserer Homepage sind doch die Lebensmittelunternehmer und nicht die Behörden.
Richtig !!! Es schadet aber nie den Schachzug seines "Mitspielers" (ich mag den Begriff "Gegner" in diesem Zusammenhang nicht verwenden <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s --> ) zu kennen. Außerdem unterstelle ich, dass sowohl der Lebensmittelunternehmer, als auch die Behörde das gleiche Ziel verfolgen:" Ein unbedenkliches, hygienisch einwandfreies, genussvolles Lebensmittel in den Verkehr zu bringen".
Und noch eines darf man nicht vergessen, auch Behördenvertreter sind öfters auf unserer Seite wie man denkt. <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=":wink:" title="Wink" /><!-- --> , ich persönlich finde das prima.
Diese Verwaltungsvorschrift wird ebenfalls noch für viel Gesprächsstoff sorgen.....
Auf die Plätze .... fertig..... los <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s --> .
Es grüßt Euch der Druide
Die Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVwV)
zur Änderung der AVV Rahmen – Überwachung vom 15. März 2007, erschienen am 28. März 2007 im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 17 Seite 351 ist nun amtlich.
Die bisherige Fassung der AVV RÜbist entsprechend zu ändern.
Das BMELV bietet auf seiner Seite entsprechendeDownloads
Wer die amtliche Fassung benötigt, kann diese beispielsweise hier beziehen.
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift beinhaltet Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher und tabakrechtlicher
Vorschriften.
§5 der Verwaltungsvorschrift sichert einheitliche Maßnahmen in den Überwachungsbehörden. Bis spätestens 31.12. 2007 müssen die zuständigen Behörden ein Qualitätsmanagement-System einrichten, welches zur Verbesserung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit von u.a. ordnungsbehördlichen Kontrollen führen soll.
Doch schadenfroh darüber, dass nun die Behörde endlich auch einmal ein System einführen muss ist fehl am Platz, denn sobald dieses System auch nur annähernd funktioniert, wird sich dies sicherlich letztendlich wieder auf die Betriebe auswirken.
Sicherlich berechtigt wenn jetzt die Frage aufgeworfen wird, warum ich diese Verwaltungsvorschrift hier bringe, denn die Zielgruppe unserer Homepage sind doch die Lebensmittelunternehmer und nicht die Behörden.
Richtig !!! Es schadet aber nie den Schachzug seines "Mitspielers" (ich mag den Begriff "Gegner" in diesem Zusammenhang nicht verwenden <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s --> ) zu kennen. Außerdem unterstelle ich, dass sowohl der Lebensmittelunternehmer, als auch die Behörde das gleiche Ziel verfolgen:" Ein unbedenkliches, hygienisch einwandfreies, genussvolles Lebensmittel in den Verkehr zu bringen".
Und noch eines darf man nicht vergessen, auch Behördenvertreter sind öfters auf unserer Seite wie man denkt. <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=":wink:" title="Wink" /><!-- --> , ich persönlich finde das prima.
Diese Verwaltungsvorschrift wird ebenfalls noch für viel Gesprächsstoff sorgen.....
Auf die Plätze .... fertig..... los <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s --> .
Es grüßt Euch der Druide