15.01.2007, 13:41
Druidelix schrieb:...diejenigen Personen, die eine Erstbelehrung vom
Gesundheitsamt oder beauftragten Arzt gem. §43 (1) erhalten haben, aber kein Arbeitgeber
haben (ich denke da an ehrenamtliche Helfer die beispielsweise in "Tafeln" mit Lebensmittel
umgehen, oder die bei Hilfsorganisationen im "Feldküchendienst" oder auch Küchendient oder
bei der AWO als ehrenamtliche tätig sind), eine Wiederbelehrung
benötigen...
Hallo Drui,
ich finde da schon eine Antwort im
Bulletin: auf Seite 9 des Links (S. 168 des Dokuments), in der rechten Spalte, etwa nach der
Hälfte. Insgesamt ist es die Frage nach der Gewerbsmäßigkeit, die hier entscheidet, und da
ist es (nachvollziehbar, wie ich finde) nicht unbedingt der erstrebte Gewinn, der
entscheidend ist.
"Handelt es sich um Tätigkeiten von Personen, die regelmäßig und
häufig bei Veranstaltungen - auch z.B. in Vereinen - oder bei Festen mit einem großen
Publikumszulauf, wie Dorffeste, Feuerwehrfeste, Erntedankfeste u.ä., deren Beköstgung in der
Regel durch professionelle Anbieter sichergestellt wird, derartige Tätigkeiten ausüben, so
muss dies nach dem Schutzzweck der Vorschrift hingegen als "gewerbsmäßig" betrachtet
werden."
Hier würde ich auch Mitarbeiter der Tafel,
AWO,... also ehrenamtliche Helfer, die das nicht nur 1-2 mal im Jahr machen, einteilen.
Die Frage nach der Gewerbsmäßigkeit wird im Bulletin sehr differenziert dargestellt,
so wird auch die fehlende Pflicht zur Folgebelehrung von Schülern nachvolltziehbar. Wenn
diese dann ins Berufsleben einsteigen oder es einfach "nur" Berufsschule ist, muss der
Betrieb ja für die belehrung sorgen, weil da dann ja in jedem Falle eine Gewerbsmäßigkeit
vorliegt.
Bei den Lehrpersonen ist das schon wieder schwieriger, da sie ja meist
doch nicht gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen etc., aber wenigstens die Lehrpersonen
sollten doch fit in dem Thema sein und ggf. den Schülern erklären können, um was es geht
(wenn Fragen kommen sollten)!?! Das wäre auch eine Frage an cnn! Wie macht Ihr es?
Ein heißes Thema!
LG
Saftschubse