03.01.2007, 14:21
Hallo Tifa,
auch wusste die Antwort nicht und habe deshalb beim
Amt für Verbraucherschutz in Düsseldorf nachgefragt. Hier wurde ich auch die
Lebensmittelkennzeichnungsverordnung verwiesen, die klar aussagt, dass die Betzeichnung
"Käse" in der Zutatenliste ausreichend ist. Hier der Voerordnungstext:
Anlage 1 (zu §
6 Abs. 4 Nr. 1)
Zutaten, die mit dem Namen ihrer Klasse angegeben werden können, wenn sie
Zutat eines anderen Lebensmittels sind
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1999,
2471;
Zutat: Klassenname:
Raffinierte Öle, "Öl", ergänzt durch die Angabe
ausgenommen
Olivenöl
1. "pflanzlich" oder "tierisch"
oder
2. der spezifischen pflanzlichen oder tierischen
Herkunft
Auf ein gehärtetes Öl muss mit der Angabe "gehärtet" hingewiesen
werden.
raffinierte Fette "Fett", ergänzt durch die
Angabe
1. "pflanzlich" oder "tierisch"
oder
2. der spezifischen pflanzlichen oder
tierischen Herkunft.
Auf ein gehärtetes Fett
muss mit
der Angabe "gehärtet"
hingewiesen
werden.
Mischungen von Mehl
aus zwei "Mehl", anschließend die Aufzählung
oder mehreren Getreidearten
der Getreidearten, aus denen es
hergestellt ist, in absteigender
Reihenfolge
ihres Gewichtsanteils
Stärke, physikalisch "Stärke"
modifizierte oder enzymatisch
modifizierte Stärke
Fisch aller Art, wenn
Bezeichnung "Fisch"
oder Aufmachung sich nicht auf
eine bestimmte
Fischart beziehen
Käse oder Käsemischungen aller Art,
"Käse"
wenn Bezeichnung oder Aufmachung
sich nicht auf eine
bestimmte
Käsesorte beziehen
Ich hoffe dir damit
geholfen zu haben.
Viele Grüße
Michael
auch wusste die Antwort nicht und habe deshalb beim
Amt für Verbraucherschutz in Düsseldorf nachgefragt. Hier wurde ich auch die
Lebensmittelkennzeichnungsverordnung verwiesen, die klar aussagt, dass die Betzeichnung
"Käse" in der Zutatenliste ausreichend ist. Hier der Voerordnungstext:
Anlage 1 (zu §
6 Abs. 4 Nr. 1)
Zutaten, die mit dem Namen ihrer Klasse angegeben werden können, wenn sie
Zutat eines anderen Lebensmittels sind
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1999,
2471;
Zutat: Klassenname:
Raffinierte Öle, "Öl", ergänzt durch die Angabe
ausgenommen
Olivenöl
1. "pflanzlich" oder "tierisch"
oder
2. der spezifischen pflanzlichen oder tierischen
Herkunft
Auf ein gehärtetes Öl muss mit der Angabe "gehärtet" hingewiesen
werden.
raffinierte Fette "Fett", ergänzt durch die
Angabe
1. "pflanzlich" oder "tierisch"
oder
2. der spezifischen pflanzlichen oder
tierischen Herkunft.
Auf ein gehärtetes Fett
muss mit
der Angabe "gehärtet"
hingewiesen
werden.
Mischungen von Mehl
aus zwei "Mehl", anschließend die Aufzählung
oder mehreren Getreidearten
der Getreidearten, aus denen es
hergestellt ist, in absteigender
Reihenfolge
ihres Gewichtsanteils
Stärke, physikalisch "Stärke"
modifizierte oder enzymatisch
modifizierte Stärke
Fisch aller Art, wenn
Bezeichnung "Fisch"
oder Aufmachung sich nicht auf
eine bestimmte
Fischart beziehen
Käse oder Käsemischungen aller Art,
"Käse"
wenn Bezeichnung oder Aufmachung
sich nicht auf eine
bestimmte
Käsesorte beziehen
Ich hoffe dir damit
geholfen zu haben.
Viele Grüße
Michael