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Zutatenliste
#2
Hallo Tifa,

auch wusste die Antwort nicht und habe deshalb beim

Amt für Verbraucherschutz in Düsseldorf nachgefragt. Hier wurde ich auch die

Lebensmittelkennzeichnungsverordnung verwiesen, die klar aussagt, dass die Betzeichnung

"Käse" in der Zutatenliste ausreichend ist. Hier der Voerordnungstext:

Anlage 1 (zu §

6 Abs. 4 Nr. 1)
Zutaten, die mit dem Namen ihrer Klasse angegeben werden können, wenn sie

Zutat eines anderen Lebensmittels sind
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1999,

2471;


Zutat: Klassenname:




Raffinierte Öle, "Öl", ergänzt durch die Angabe
ausgenommen

Olivenöl
1. "pflanzlich" oder "tierisch"



oder
2. der spezifischen pflanzlichen oder tierischen

Herkunft

Auf ein gehärtetes Öl muss mit der Angabe "gehärtet" hingewiesen

werden.

raffinierte Fette "Fett", ergänzt durch die

Angabe

1. "pflanzlich" oder "tierisch"



oder



2. der spezifischen pflanzlichen oder



tierischen Herkunft.

Auf ein gehärtetes Fett

muss mit

der Angabe "gehärtet"

hingewiesen

werden.

Mischungen von Mehl

aus zwei "Mehl", anschließend die Aufzählung

oder mehreren Getreidearten

der Getreidearten, aus denen es



hergestellt ist, in absteigender

Reihenfolge

ihres Gewichtsanteils

Stärke, physikalisch "Stärke"



modifizierte oder enzymatisch

modifizierte Stärke

Fisch aller Art, wenn

Bezeichnung "Fisch"

oder Aufmachung sich nicht auf

eine bestimmte

Fischart beziehen

Käse oder Käsemischungen aller Art,

"Käse"

wenn Bezeichnung oder Aufmachung

sich nicht auf eine

bestimmte

Käsesorte beziehen



Ich hoffe dir damit

geholfen zu haben.
Viele Grüße
Michael
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Nachrichten in diesem Thema
Zutatenliste - von tifa - 03.01.2007, 11:25
[Kein Betreff] - von Michael Bäuml - 03.01.2007, 14:21
[Kein Betreff] - von tifa - 04.01.2007, 11:19
[Kein Betreff] - von Michael Bäuml - 04.01.2007, 19:43

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