16.08.2006, 16:30
Hallo Michaele,
es gilt aber noch die
Tiefkühl-Lebensmittel VO
Dort ist gesetztlich die Temperatur-Aufzeichung von
TK-Transporten geregelt. Gekülte Transporte sind m.E. derzeit nur über die von die gefundene
VO geregelt. Eine weitere Ausnahmen ist der Örtliche Verkehr Hier benötigen die Fahrzeuge
keine Aufzeichnung. Also die "Stadt LKW's, die Kantinen und ähnliches
Beliefern.
Aber eine Temperatrur-Messung sollte jedes Fahrzeug habe schon allein um
das Aggeregart einzustellen.
Gruß Araine
es gilt aber noch die
Tiefkühl-Lebensmittel VO
Dort ist gesetztlich die Temperatur-Aufzeichung von
TK-Transporten geregelt. Gekülte Transporte sind m.E. derzeit nur über die von die gefundene
VO geregelt. Eine weitere Ausnahmen ist der Örtliche Verkehr Hier benötigen die Fahrzeuge
keine Aufzeichnung. Also die "Stadt LKW's, die Kantinen und ähnliches
Beliefern.
Aber eine Temperatrur-Messung sollte jedes Fahrzeug habe schon allein um
das Aggeregart einzustellen.
Gruß Araine