10.08.2006, 11:46
Hallo,
Ich möchte noch mal auf die Definitionen von Produkt- und Kerntemeratur
eingehen.
Wie schon mal gefallen, gilt die Kerntemperatur bei Prozessen wie Garen /
Einfreiren, wo der Kern des Produktes der am schwersten zu ereichende Punkt ist.
Bei
Warmhalteprozessen gilt die Produkttemperatur, und dies m.e auch in allen Punkten des
Produkts analog des Definition des BGVV für Kühltemoeratruen. Dies habe ich auch schon mal
durch Rechtsentscheid bestätigt bekommen.
Gruß Ariane
Ich möchte noch mal auf die Definitionen von Produkt- und Kerntemeratur
eingehen.
Wie schon mal gefallen, gilt die Kerntemperatur bei Prozessen wie Garen /
Einfreiren, wo der Kern des Produktes der am schwersten zu ereichende Punkt ist.
Bei
Warmhalteprozessen gilt die Produkttemperatur, und dies m.e auch in allen Punkten des
Produkts analog des Definition des BGVV für Kühltemoeratruen. Dies habe ich auch schon mal
durch Rechtsentscheid bestätigt bekommen.
Gruß Ariane