09.08.2006, 11:35
Hallo Catering,
ich
habe beim Warmhalten 65° im Kopf. Gilt das noch??? Dann hätten man zumindest eine
Schwankungsbreite, die ich sowieso festlegen würde und bei 65° auch als i.O. zu sehen ist.
In den BGVV (wenn auch Asbach Ural) ist von Produkttemperatur die Rede und somit nich7 die
Kerntemperatur.
Ich bin etwas skeptisch was den Einsatz von berührungslosen
Thermometern angeht, wenn alle damit umgehen können und genau wissen wie zu Messen ist, dann
ist es eine Gute und hygienische Sache --> auf die Mögliche Abweichung des Thermometers
muss aber geachtet werden
Nach meinem Ermessen muss die Temperatur durch Euch bis zur
Übergabe garantiert werden. Dann muss der Kunde wenn er Euch nicht glaubt beim Wareneingang
nachmessen. Wenn Ihr bis zum öffnen die Temperatur garantiert, dann muss auf jeden Fall eine
Zeit ins Spiel kommen wie soll das sonst gehen? oder habt Ihr schon aktive
Transportbehälter?
Siehe auch Auszug LMHV
LMHV Anlage Kapitel 5
Temperaturen
Sind leichtverderbliche Lebensmittel mit einem Hinweis auf die
Einhaltung
bestimmter Temperaturen gemäß § 7 oder § 7a der
Lebensmittel-
Kennzeichnungsverordnung versehen, so müssen diese Temperaturen bis
zur
Abgabe an den Verbraucher eingehalten werden. Sofern eine nachteilige
Beeinflussung der
Lebensmittel vermieden wird, darf kurzfristig von
den angegebenen Temperaturen abgewichen
werden, wenn dies beim Beund
Entladen von Beförderungsmitteln, von Lagerungs- und
Aufbewahrungseinrichtungen
und bei der Beförderung in der Betriebsstätte aus
Gründen
der Zweckmäßigkeit erforderlich ist. Gleiches gilt für ein kurzfristiges
Abweichen von
den vorgesehenen Temperaturen für Kühlung
oder Heißhaltung bei der Zubereitung und beim
Bereitstellen zum Verzehr
oder zum Verkauf. Lebensmittel, die einer Kühllagerung
bedürfen
oder die gekühlt serviert werden, sind nach erfolgter Erhitzung oder
Zubereitung
so schnell wie möglich auf eine Temperatur zu kühlen, durch
die die Gefahr
einer nachteiligen Beeinflussung
Gruß Ariane
ich
habe beim Warmhalten 65° im Kopf. Gilt das noch??? Dann hätten man zumindest eine
Schwankungsbreite, die ich sowieso festlegen würde und bei 65° auch als i.O. zu sehen ist.
In den BGVV (wenn auch Asbach Ural) ist von Produkttemperatur die Rede und somit nich7 die
Kerntemperatur.
Ich bin etwas skeptisch was den Einsatz von berührungslosen
Thermometern angeht, wenn alle damit umgehen können und genau wissen wie zu Messen ist, dann
ist es eine Gute und hygienische Sache --> auf die Mögliche Abweichung des Thermometers
muss aber geachtet werden
Nach meinem Ermessen muss die Temperatur durch Euch bis zur
Übergabe garantiert werden. Dann muss der Kunde wenn er Euch nicht glaubt beim Wareneingang
nachmessen. Wenn Ihr bis zum öffnen die Temperatur garantiert, dann muss auf jeden Fall eine
Zeit ins Spiel kommen wie soll das sonst gehen? oder habt Ihr schon aktive
Transportbehälter?
Siehe auch Auszug LMHV
LMHV Anlage Kapitel 5
Temperaturen
Sind leichtverderbliche Lebensmittel mit einem Hinweis auf die
Einhaltung
bestimmter Temperaturen gemäß § 7 oder § 7a der
Lebensmittel-
Kennzeichnungsverordnung versehen, so müssen diese Temperaturen bis
zur
Abgabe an den Verbraucher eingehalten werden. Sofern eine nachteilige
Beeinflussung der
Lebensmittel vermieden wird, darf kurzfristig von
den angegebenen Temperaturen abgewichen
werden, wenn dies beim Beund
Entladen von Beförderungsmitteln, von Lagerungs- und
Aufbewahrungseinrichtungen
und bei der Beförderung in der Betriebsstätte aus
Gründen
der Zweckmäßigkeit erforderlich ist. Gleiches gilt für ein kurzfristiges
Abweichen von
den vorgesehenen Temperaturen für Kühlung
oder Heißhaltung bei der Zubereitung und beim
Bereitstellen zum Verzehr
oder zum Verkauf. Lebensmittel, die einer Kühllagerung
bedürfen
oder die gekühlt serviert werden, sind nach erfolgter Erhitzung oder
Zubereitung
so schnell wie möglich auf eine Temperatur zu kühlen, durch
die die Gefahr
einer nachteiligen Beeinflussung
Gruß Ariane