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Rückverfolgbarkeit von Lebensmittelbedarfgegenständen
#2
Jaja, und ich bin vor einigen

Monaten mal ein wenig "belächelt" worden, als ich dieses Thema ansprach...

Also:

Zusehen, dass eine Art Chargennummer auf jede Lieferung kommt und neue Formblätter kreieren.

Und vielleicht auch mal in einem Audit testen, ob der Lieferant auch wirklich rück- und

vorverfolgen kann und nicht bloß eine Hausnummer aufdruckt!!
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Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von Saftschubse - 24.07.2006, 21:04

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