18.07.2006, 11:48
Hi,
> Lagertemperatur (L) ist die Höchsttemperatur, bei der
kühlbedürftige
Lebensmittel bis zur Abgabe an den Verbraucher
aufzubewahren sind bzw. aufbewahrt werden
sollten.
wird durch das Kühlaggregat der Raumes / der Theke / der LKWs vorgegeben.
Heißt auf Deutsch: Das Aggregat ist so einzustellen, dass bei ordnungsgemäßer Behandlung das
LM MINDESTENS bei der gesetzlich geforderten Temperatur gelagert wird. Sprich, man darf z.B.
einen Lagerraum für frisches Geflügelfleisch bei Max. 4°C fahren und nicht höher. I.d.R.
werden die Lagerraumtemperaturen deutlich drunter, so etwa bei 1-2°C gefahren. Die
Temperatur des Lagergutes wird sich zwangsläufig irgenwann auf den Wert des Lagerraums
einstellen. Ab diesem Zeitpunkt ist dann T-Produkt = T-Lagerung.
> Die
Produkttemperatur (P) ist die Höchsttemperatur, die in
kühlbedürftigen Lebensmitteln an
allen Punkten einzuhalten ist
bzw. eingehalten werden sollte.
Beschreibt den
Idealfall einer perfekt eingehaltenen Kühlkette. Wenn man einen gekühlten Verladebereich hat
und diesen auf die geforderte Lagertemperatur einstellt funktioniert das auch bis zum
Warenausgang. Kommt der Spediteur und die Ware wird verladen kann es (z.B. wenn der
Verladebereich nicht gekühlt ist) kurzzeitig zu einer erhöhung der Produkttemperatur. Jetzt
kommt Drui:
> darf kurzfristig von den angegebenen Temperaturen abgewichen
werden,
wenn dies beim Be- und Entladen von Beförderungsmitteln, von
Lagerungs- und
Aufbewahrungseinrichtungen und bei der Beförderung in
der Betriebsstätte aus Gründen der
Zweckmäßigkeit erforderlich ist.
Hier ist dann T-Produkt >
T-Lagerung.
Darf aber wie gesagt nur kurzzeitig abweichen. Man darf also nicht die
Ware schon eine halbe Stunde vor der Verladung in den ungekühlten Rampenbereich stellen.
Gruß
Gunnar <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- -->
> Lagertemperatur (L) ist die Höchsttemperatur, bei der
kühlbedürftige
Lebensmittel bis zur Abgabe an den Verbraucher
aufzubewahren sind bzw. aufbewahrt werden
sollten.
wird durch das Kühlaggregat der Raumes / der Theke / der LKWs vorgegeben.
Heißt auf Deutsch: Das Aggregat ist so einzustellen, dass bei ordnungsgemäßer Behandlung das
LM MINDESTENS bei der gesetzlich geforderten Temperatur gelagert wird. Sprich, man darf z.B.
einen Lagerraum für frisches Geflügelfleisch bei Max. 4°C fahren und nicht höher. I.d.R.
werden die Lagerraumtemperaturen deutlich drunter, so etwa bei 1-2°C gefahren. Die
Temperatur des Lagergutes wird sich zwangsläufig irgenwann auf den Wert des Lagerraums
einstellen. Ab diesem Zeitpunkt ist dann T-Produkt = T-Lagerung.
> Die
Produkttemperatur (P) ist die Höchsttemperatur, die in
kühlbedürftigen Lebensmitteln an
allen Punkten einzuhalten ist
bzw. eingehalten werden sollte.
Beschreibt den
Idealfall einer perfekt eingehaltenen Kühlkette. Wenn man einen gekühlten Verladebereich hat
und diesen auf die geforderte Lagertemperatur einstellt funktioniert das auch bis zum
Warenausgang. Kommt der Spediteur und die Ware wird verladen kann es (z.B. wenn der
Verladebereich nicht gekühlt ist) kurzzeitig zu einer erhöhung der Produkttemperatur. Jetzt
kommt Drui:
> darf kurzfristig von den angegebenen Temperaturen abgewichen
werden,
wenn dies beim Be- und Entladen von Beförderungsmitteln, von
Lagerungs- und
Aufbewahrungseinrichtungen und bei der Beförderung in
der Betriebsstätte aus Gründen der
Zweckmäßigkeit erforderlich ist.
Hier ist dann T-Produkt >
T-Lagerung.
Darf aber wie gesagt nur kurzzeitig abweichen. Man darf also nicht die
Ware schon eine halbe Stunde vor der Verladung in den ungekühlten Rampenbereich stellen.
Gruß
Gunnar <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- -->