17.07.2006, 15:54
Hi,
> darf
kurzfristig von den angegebenen Temperaturen abgewichen werden,
wenn dies beim Be- und
Entladen von Beförderungsmitteln, von
Lagerungs- und Aufbewahrungseinrichtungen und bei
der Beförderung in
der Betriebsstätte aus Gründen der Zweckmäßigkeit erforderlich
ist.
heißt für mich:
1. Temperaturerhöhung beim Be- und Entladen kurzzeitig
erlaubt
2. Temperaturerhöhung beim INNERBETRIEBLICHEN Transport der Ware kurzzeitig
erlaubt.
aber:
wenn die Temperatur der Ware auf dem Liefer-LKW direkt beim
Wareneingang schon erhöht ist: NJET!
Gruß
Gunnar <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- -->
> darf
kurzfristig von den angegebenen Temperaturen abgewichen werden,
wenn dies beim Be- und
Entladen von Beförderungsmitteln, von
Lagerungs- und Aufbewahrungseinrichtungen und bei
der Beförderung in
der Betriebsstätte aus Gründen der Zweckmäßigkeit erforderlich
ist.
heißt für mich:
1. Temperaturerhöhung beim Be- und Entladen kurzzeitig
erlaubt
2. Temperaturerhöhung beim INNERBETRIEBLICHEN Transport der Ware kurzzeitig
erlaubt.
aber:
wenn die Temperatur der Ware auf dem Liefer-LKW direkt beim
Wareneingang schon erhöht ist: NJET!
Gruß
Gunnar <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- -->