13.07.2006, 12:52
Also wenn es um Fleisch geht bzw. Wurstwaren,
dann gilt ja für Hackfleisch eine Kerntemperatur kleiner/= als 4 Grad Celsius (Erzeugnisse
die unter die Hackfleischverordnung fallen)
Kerntemperatur sonstige Fleisch und
Fleischerzeugnisse kleiner/= als 7 Grad Celsius.
Sicherlich geht es um so etwas.
Bei der Auslieferung muss man auch bedenken, dass sich die Temperatur des
Fahrzeuges, sobald die Klappe aufgemacht wird, bei den hohen Außentemperaturen schnell
steigt.
Nur mal so als Hinweis <!--
--><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=":wink:" title="Wink" /><!--
--> . dennoch gilt und das gerade bei den warmen
Temperaturen, die Lagerung muss gekühlt gewaährleistet sein.
Drui
dann gilt ja für Hackfleisch eine Kerntemperatur kleiner/= als 4 Grad Celsius (Erzeugnisse
die unter die Hackfleischverordnung fallen)
Kerntemperatur sonstige Fleisch und
Fleischerzeugnisse kleiner/= als 7 Grad Celsius.
Sicherlich geht es um so etwas.
Bei der Auslieferung muss man auch bedenken, dass sich die Temperatur des
Fahrzeuges, sobald die Klappe aufgemacht wird, bei den hohen Außentemperaturen schnell
steigt.
Nur mal so als Hinweis <!--


Temperaturen, die Lagerung muss gekühlt gewaährleistet sein.
Drui