11.07.2006, 15:06
Guten Tag zusammen,
wir sind ein
Lebensmittelgroßhändler und vertreiben u.a. Einweggetränkeflaschen.
Folgender
Fall:
UNser Lkw beliefert auf einer Tour nacheinander die Kunden A und B. Der Kunde A hat
noch Getränkeflaschen bei sich rumstehen und will die unserem Lkw mitgeben. Wir sind auch
zur Rücknahme nach der Verpackungsverordnung verpflichtet.
Die Frage ist, ob auf
einem Lkw gleichzeitig die Flaschen (die ja im Grunde ABFALL sind) und Lebensmittel (nämlich
die Lieferung für den Kunden B) befördert werden dürfen.
Generell gefragt: Gibt es
eine gesetzliche Regelung, die es generell verbietet, Abfälle und Lebensmittel gleichzeitig
zu befördern?
Weitere Frage: Wenn Kunde A bspws. eine Warensendung zu Recht
reklamiert, weil ein Sack Nüsse verschimmelt ist, darf der auch (während der Tour zu B)
mitgenommen werden?
Vielen Dank für alle Antworten!
wir sind ein
Lebensmittelgroßhändler und vertreiben u.a. Einweggetränkeflaschen.
Folgender
Fall:
UNser Lkw beliefert auf einer Tour nacheinander die Kunden A und B. Der Kunde A hat
noch Getränkeflaschen bei sich rumstehen und will die unserem Lkw mitgeben. Wir sind auch
zur Rücknahme nach der Verpackungsverordnung verpflichtet.
Die Frage ist, ob auf
einem Lkw gleichzeitig die Flaschen (die ja im Grunde ABFALL sind) und Lebensmittel (nämlich
die Lieferung für den Kunden B) befördert werden dürfen.
Generell gefragt: Gibt es
eine gesetzliche Regelung, die es generell verbietet, Abfälle und Lebensmittel gleichzeitig
zu befördern?
Weitere Frage: Wenn Kunde A bspws. eine Warensendung zu Recht
reklamiert, weil ein Sack Nüsse verschimmelt ist, darf der auch (während der Tour zu B)
mitgenommen werden?
Vielen Dank für alle Antworten!