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Gleichzeitige Beförderung von Lebensmitteln und Abfällen?
#1
Guten Tag zusammen,
wir sind ein

Lebensmittelgroßhändler und vertreiben u.a. Einweggetränkeflaschen.

Folgender

Fall:
UNser Lkw beliefert auf einer Tour nacheinander die Kunden A und B. Der Kunde A hat

noch Getränkeflaschen bei sich rumstehen und will die unserem Lkw mitgeben. Wir sind auch

zur Rücknahme nach der Verpackungsverordnung verpflichtet.

Die Frage ist, ob auf

einem Lkw gleichzeitig die Flaschen (die ja im Grunde ABFALL sind) und Lebensmittel (nämlich

die Lieferung für den Kunden B) befördert werden dürfen.

Generell gefragt: Gibt es

eine gesetzliche Regelung, die es generell verbietet, Abfälle und Lebensmittel gleichzeitig

zu befördern?

Weitere Frage: Wenn Kunde A bspws. eine Warensendung zu Recht

reklamiert, weil ein Sack Nüsse verschimmelt ist, darf der auch (während der Tour zu B)

mitgenommen werden?

Vielen Dank für alle Antworten!
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Nachrichten in diesem Thema
Gleichzeitige Beförderung von Lebensmitteln und Abfällen - von Albion - 11.07.2006, 15:06
[Kein Betreff] - von Sumpfhuhn007 - 12.07.2006, 05:58
[Kein Betreff] - von Andrea - 12.07.2006, 08:21
[Kein Betreff] - von Druidelix - 12.07.2006, 08:41
[Kein Betreff] - von Albion - 13.07.2006, 07:20
[Kein Betreff] - von Michael Bäuml - 13.07.2006, 09:30
[Kein Betreff] - von Druidelix - 13.07.2006, 11:43

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