20.05.2006, 20:13
Ich
denke, dass das Gesetz hier auch greift.
Frag doch mal für Spaß, ob der Kiosk denn ein
Hygienekonzept hat; ich denke du kriegst dann ziemlich fragende Gesichter <!-- shock: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_eek.gif" alt="hock:" title="Shocked" /><!-- shock: --> .
Ein
ausgereiftes Konzept ist aber wahrscheinlich nicht im Sinne des Gesetzes
("Verhältnismäßigkeit"), aber eine Belehrung und entsprechende Folgebelehrungen sollten doch
schon drin sein.
denke, dass das Gesetz hier auch greift.
Frag doch mal für Spaß, ob der Kiosk denn ein
Hygienekonzept hat; ich denke du kriegst dann ziemlich fragende Gesichter <!-- shock: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_eek.gif" alt="hock:" title="Shocked" /><!-- shock: --> .
Ein
ausgereiftes Konzept ist aber wahrscheinlich nicht im Sinne des Gesetzes
("Verhältnismäßigkeit"), aber eine Belehrung und entsprechende Folgebelehrungen sollten doch
schon drin sein.
Grüße von CNN
Mitglied Fachkreis Lebensmittelhygiene; Fachbereich KiGa / KiTa & Co
Mitglied Fachkreis Lebensmittelhygiene; Fachbereich KiGa / KiTa & Co