02.03.2006, 10:21
"Die gesetzlichen Anforderungen an die
Bodenhaltung und an die
Freilandhaltung von Legehennen stimmen – mit Ausnahme des
Zugangs zu einer im Freien gelegenen Auslauffläche – überein. Die Legehennen werden bei
beiden Haltungsformen in einem Stall gehalten, in dem sie sich frei bewegen dürfen."
So stehts in der Pressemitteilung.
Bodenhaltung und an die
Freilandhaltung von Legehennen stimmen – mit Ausnahme des
Zugangs zu einer im Freien gelegenen Auslauffläche – überein. Die Legehennen werden bei
beiden Haltungsformen in einem Stall gehalten, in dem sie sich frei bewegen dürfen."
So stehts in der Pressemitteilung.