15.02.2006, 14:27
@ Sumpfhuhn
Zunächst einmal sollte man klarstellen, dass es sich (noch) nicht um eine Pandemie handelt !!! Bevor man Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Infektionen durch den Erreger der klassischen
Geflügelpest festlegt, sollte man eine Risikoanalyse machen. Es macht meines Erachtens doch keinen Sinn Maßnahmen für Beschäftigte zu treffen, die gar nicht unter die Zielgruppe fallen.
Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte in direkten Kontakt mit Erregern der
klassischen Geflügelpest kommen können sind derzeit in Betracht zu ziehen. Das sind beispielsweise Tätigkeiten mit erkrankten oder krankheitsverdächtigen Tieren, Beschäftigte, die mit der Untersuchung, Behandlung oder Pflege solcher Tiere beauftragt sind. Labormitarbeiter die direkten Kontakt haben etc. Und für diese Zielgruppe gibt es
jede Menge Maßnahmen. Sobald wir eine Mensch zu Mensch Übertragung haben, werden andere Maßnahmen in Erwägung gezogen. Dann greift auch das Infektionsschutzgesetz (Versammlungsverbot, Verbot bzw. Einschränkungen von Großveranstaltungen, Nutzung öffentlicher Einrichtungen etc.) Und ich denke darauf willst Du hinaus und vorarbeiten. Die Maßnahmen sind bei vielen Infektionskrankheiten abgewandelt die gleichen. Mir fällt dazu spontan der "Pockenalarmplan" ein. Solche Pläne gibt es auch für den Fall der Fälle.
Aufklärung ist immer wichtig keine Frage und ich möchte betonen, dass auch ich die Vogelgrippe für eine ernstzunehmende Krankheit halte.
Deshalb ist es auch gut, dass wir drüber reden....(bzw. schreiben)
Zitat:Wie schützt sich eine Firma um den geschäftsbetrieb
aufrecht zu erhalten im Falle einer Pandemie????
Zunächst einmal sollte man klarstellen, dass es sich (noch) nicht um eine Pandemie handelt !!! Bevor man Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Infektionen durch den Erreger der klassischen
Geflügelpest festlegt, sollte man eine Risikoanalyse machen. Es macht meines Erachtens doch keinen Sinn Maßnahmen für Beschäftigte zu treffen, die gar nicht unter die Zielgruppe fallen.
Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte in direkten Kontakt mit Erregern der
klassischen Geflügelpest kommen können sind derzeit in Betracht zu ziehen. Das sind beispielsweise Tätigkeiten mit erkrankten oder krankheitsverdächtigen Tieren, Beschäftigte, die mit der Untersuchung, Behandlung oder Pflege solcher Tiere beauftragt sind. Labormitarbeiter die direkten Kontakt haben etc. Und für diese Zielgruppe gibt es
jede Menge Maßnahmen. Sobald wir eine Mensch zu Mensch Übertragung haben, werden andere Maßnahmen in Erwägung gezogen. Dann greift auch das Infektionsschutzgesetz (Versammlungsverbot, Verbot bzw. Einschränkungen von Großveranstaltungen, Nutzung öffentlicher Einrichtungen etc.) Und ich denke darauf willst Du hinaus und vorarbeiten. Die Maßnahmen sind bei vielen Infektionskrankheiten abgewandelt die gleichen. Mir fällt dazu spontan der "Pockenalarmplan" ein. Solche Pläne gibt es auch für den Fall der Fälle.
Aufklärung ist immer wichtig keine Frage und ich möchte betonen, dass auch ich die Vogelgrippe für eine ernstzunehmende Krankheit halte.
Deshalb ist es auch gut, dass wir drüber reden....(bzw. schreiben)