13.02.2006, 12:46
Über die EG
Nummern steht eigentlich nur was in der Fleischhygieneverordnung.
In dem Beschluss von
der AfFl wird sich auf § 6 Abs. 1 Satz 2 FleischhygieneVO bezogen in Verbindung mit Anlage 1
Kapitel V Nr. 4.
Werd aber darraus nicht schlau....da steht doch auch nix über zwei EG
Nummern oder irgendwas ähnliches????
bin auch schon die ganze Zeit am wühlen und
Suchen.... <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cry.gif" alt="" title="Crying or Very sad" /><!-- s -->
Ich kann dir ja mal den Beschluß dieser AfFL Sitzung von 1997
zitieren:
" Die in Anlage 1 Kapitel V Nr.4 Fleischhygieneverordnung enthaltenen
Regelungen zur Kennzeichnung von Fleischerzeugnissen und Fleischzubereitungen, die in
zugelassenen Betrieben hergestellt oder behandelt worden sind, läßt Angaben von mehr als
einem Genußtauglichkeitskennzeichen mit verschiedenen Veterinärkontrollnummern lediglich in
den dort genannten Fällen zu. Eine alternative Kennzeichnung mit den
Veterinärkontrollnummern verschiedener Verarbeitungsbetriebe auf einer Fertigpackung ist
nicht vorgesehen und kann nicht toleriert werden."
Hat sich die FleischhygieneVO
inzwischen in diesem Punkt geändert?
finde da nämlich keine genannten
Fälle....
Ich such auch mal weiter....
Nummern steht eigentlich nur was in der Fleischhygieneverordnung.
In dem Beschluss von
der AfFl wird sich auf § 6 Abs. 1 Satz 2 FleischhygieneVO bezogen in Verbindung mit Anlage 1
Kapitel V Nr. 4.
Werd aber darraus nicht schlau....da steht doch auch nix über zwei EG
Nummern oder irgendwas ähnliches????
bin auch schon die ganze Zeit am wühlen und
Suchen.... <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cry.gif" alt="" title="Crying or Very sad" /><!-- s -->
Ich kann dir ja mal den Beschluß dieser AfFL Sitzung von 1997
zitieren:
" Die in Anlage 1 Kapitel V Nr.4 Fleischhygieneverordnung enthaltenen
Regelungen zur Kennzeichnung von Fleischerzeugnissen und Fleischzubereitungen, die in
zugelassenen Betrieben hergestellt oder behandelt worden sind, läßt Angaben von mehr als
einem Genußtauglichkeitskennzeichen mit verschiedenen Veterinärkontrollnummern lediglich in
den dort genannten Fällen zu. Eine alternative Kennzeichnung mit den
Veterinärkontrollnummern verschiedener Verarbeitungsbetriebe auf einer Fertigpackung ist
nicht vorgesehen und kann nicht toleriert werden."
Hat sich die FleischhygieneVO
inzwischen in diesem Punkt geändert?
finde da nämlich keine genannten
Fälle....
Ich such auch mal weiter....