07.02.2006, 04:42
@ Jockel,
ich denke Anton liegt mit seiner Aussage gar nicht so falsch:
"Ich vermute, im Falle einer Beanstandung wird man sich direkt an das
Label wenden und nicht an das Umpackzentrum"
Liegt eine Beanstandung
vor, ist es auch ausschlaggebend im welchen Zusammenhang. Wird das Produkt als solches
beanstandet, ist der Hersteller/Auftraggeber zunächst einmal in der Pflicht, diesser wird
evtl. zunächst einmal versuchen die "Schuld" (wenn man überhaupt davon reden kann) an einen
Zulieferer "abzuwälzen" oder aber an einen Lieferanten, Zwischenhändler, usw. (aktuelles
Beispiel Bauer Joghurt, Unternehmen sagt naja evtl. waren es die Zutaten die angeliefert
wurden, was ja auch durchaus sein könnte). Zurück zum Verpacker: Stelle ich als Hersteller
beispielsweise einen Käse her, dann muss ich dem Verpacker doch auch sagen, was für ein Käse
das ist und wie ich ihn genau bezeichne und was auf dem Etikett steht. In einer "möglichen
Kobination einer Beanstandung", also beispielsweise durfte der Käse nicht als XY-Käse in den
Verkehr gebracht werden, nicht weil er nicht schmeckt oder genußuntauglich wäre, sondern
weil nicht draufstand was drin ist, also der Vorwurf der Täuschung vorliegt, dann hat der
Hersteller doch interesse daran diesen Mißstand abzustellen und dem Verpacker die
Informationen zur Verfügung zustellen, die er benötigt um das Produkt vernünftig, dem
Lebensmittel gerecht zu deklarieren.
Ich hoffe es war verständlich.
Sollte ich
falsch liegen, möges es mir jemand erklären. Ich werde nochmal im Produkthaftungsgesetz
nachlesen <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s -->
Gruß Drui
ich denke Anton liegt mit seiner Aussage gar nicht so falsch:
"Ich vermute, im Falle einer Beanstandung wird man sich direkt an das
Label wenden und nicht an das Umpackzentrum"
Liegt eine Beanstandung
vor, ist es auch ausschlaggebend im welchen Zusammenhang. Wird das Produkt als solches
beanstandet, ist der Hersteller/Auftraggeber zunächst einmal in der Pflicht, diesser wird
evtl. zunächst einmal versuchen die "Schuld" (wenn man überhaupt davon reden kann) an einen
Zulieferer "abzuwälzen" oder aber an einen Lieferanten, Zwischenhändler, usw. (aktuelles
Beispiel Bauer Joghurt, Unternehmen sagt naja evtl. waren es die Zutaten die angeliefert
wurden, was ja auch durchaus sein könnte). Zurück zum Verpacker: Stelle ich als Hersteller
beispielsweise einen Käse her, dann muss ich dem Verpacker doch auch sagen, was für ein Käse
das ist und wie ich ihn genau bezeichne und was auf dem Etikett steht. In einer "möglichen
Kobination einer Beanstandung", also beispielsweise durfte der Käse nicht als XY-Käse in den
Verkehr gebracht werden, nicht weil er nicht schmeckt oder genußuntauglich wäre, sondern
weil nicht draufstand was drin ist, also der Vorwurf der Täuschung vorliegt, dann hat der
Hersteller doch interesse daran diesen Mißstand abzustellen und dem Verpacker die
Informationen zur Verfügung zustellen, die er benötigt um das Produkt vernünftig, dem
Lebensmittel gerecht zu deklarieren.
Ich hoffe es war verständlich.
Sollte ich
falsch liegen, möges es mir jemand erklären. Ich werde nochmal im Produkthaftungsgesetz
nachlesen <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s -->
Gruß Drui