01.02.2006, 20:06
Hallo Wolf,
es ist immer blöd zu antworten mit "Kommt drauf an"
aber ich will es zumindest versuchen zu begründen.
Gehen wir davon aus, dass Du eine
Tiefkühltruhe hast, wo der Platzbedarf eher "bescheiden" ist, würde ich die Produkte aus der
Kartonage nehmen. Die "Chicken Wings" als Beispiel sind sicherlich noch einmal in Folie
eingepackt mit dem MHD drauf. Es reicht dann aus, wenn Du beispielsweise in der Truhe ein
Korb hast und legst die eingeschweißten Beutel mit den "Chicken Wings" rein und hast
außerhalb der Truhe den Aufkleber von dem Karton bzw. der Umverpackung ausgeschnitten und
kannst ihn den "Chicken Wings" jederzeit zuordnen, sodass wenn mal einer fragen sollte Du
jederzeit sagen kannst, dass Du die Produkte von der Firma XY eingekauft hast. In der Praxis
wird es eher so sein, dass Du sowieso nicht zig anbieter hast. Außerdem gehe ich davon aus,
dass der Umsatz so gut ist, dass die Dinger eh schneller verzehrt sind, als dass sie
schlecht werden könnten. So bist Du aber Deiner Nachweispflicht nachgekommen und hast Deiner
Kennzeichnungspflicht genüge getan.
Es kann keiner von Dir verlangen, dass Du auf jeden
"Chicken Wings" einen Aufkleber klebst mit MHD <!-- s:mrgreen: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_mrgreen.gif" alt=":mrgreen:" title="Mr. Green" /><!-- s:mrgreen: --> .
Hast Du große Kühlzellen
wo Du so viel Platz hast, dass Du die Kartonagen gleich mit einfrieren könntest, kannst Du
das natürlcih auch machen, aber schau Dir die Kisten vorher genau an, wo sie vorher
gestanden haben, nicht das Du Dir den Schmutz mit in die Kühlzellen holst. Das wäre
schlecht.
Als Rechtsgrundlage fällt mir spontan die Kennzeichnungsverordnung ein.
Gruß
Druidelix
es ist immer blöd zu antworten mit "Kommt drauf an"
aber ich will es zumindest versuchen zu begründen.
Gehen wir davon aus, dass Du eine
Tiefkühltruhe hast, wo der Platzbedarf eher "bescheiden" ist, würde ich die Produkte aus der
Kartonage nehmen. Die "Chicken Wings" als Beispiel sind sicherlich noch einmal in Folie
eingepackt mit dem MHD drauf. Es reicht dann aus, wenn Du beispielsweise in der Truhe ein
Korb hast und legst die eingeschweißten Beutel mit den "Chicken Wings" rein und hast
außerhalb der Truhe den Aufkleber von dem Karton bzw. der Umverpackung ausgeschnitten und
kannst ihn den "Chicken Wings" jederzeit zuordnen, sodass wenn mal einer fragen sollte Du
jederzeit sagen kannst, dass Du die Produkte von der Firma XY eingekauft hast. In der Praxis
wird es eher so sein, dass Du sowieso nicht zig anbieter hast. Außerdem gehe ich davon aus,
dass der Umsatz so gut ist, dass die Dinger eh schneller verzehrt sind, als dass sie
schlecht werden könnten. So bist Du aber Deiner Nachweispflicht nachgekommen und hast Deiner
Kennzeichnungspflicht genüge getan.
Es kann keiner von Dir verlangen, dass Du auf jeden
"Chicken Wings" einen Aufkleber klebst mit MHD <!-- s:mrgreen: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_mrgreen.gif" alt=":mrgreen:" title="Mr. Green" /><!-- s:mrgreen: --> .
Hast Du große Kühlzellen
wo Du so viel Platz hast, dass Du die Kartonagen gleich mit einfrieren könntest, kannst Du
das natürlcih auch machen, aber schau Dir die Kisten vorher genau an, wo sie vorher
gestanden haben, nicht das Du Dir den Schmutz mit in die Kühlzellen holst. Das wäre
schlecht.
Als Rechtsgrundlage fällt mir spontan die Kennzeichnungsverordnung ein.
Gruß
Druidelix