27.01.2006, 10:25
Hi
Saftschubse,
um auf deine Frage nach dem ... Auditor... zurück zu kommen kann ich
sagen, die zweite Waage macht sicherlich sinn. Aber wenn der Wägebereich eingegrenzt, die
Fehlmessung und die entsprechende Fehlerlenkung und Korrekturmaßnahmen gegriffen haben und
der Nachweis steht, dass im benutzten bereich der Fehler entweder nicht auftritt bzw. bei
evtl. Ergebnissen berücksichtigt wird. dann müsste dies in einem IFS und BRC Audit
klappen.
hängt natürlich immer noch von der "Laune" des Auditors ab :ja
Gruß
Ariane
Saftschubse,
um auf deine Frage nach dem ... Auditor... zurück zu kommen kann ich
sagen, die zweite Waage macht sicherlich sinn. Aber wenn der Wägebereich eingegrenzt, die
Fehlmessung und die entsprechende Fehlerlenkung und Korrekturmaßnahmen gegriffen haben und
der Nachweis steht, dass im benutzten bereich der Fehler entweder nicht auftritt bzw. bei
evtl. Ergebnissen berücksichtigt wird. dann müsste dies in einem IFS und BRC Audit
klappen.
hängt natürlich immer noch von der "Laune" des Auditors ab :ja
Gruß
Ariane