20.01.2006, 22:43
hallo Sola,
generell ist es so, öffne ich ein Behältniss
egal welcher Herkunft und Verpacke es neu obliegt die Kennzeichnung im ganzen dem Hersteller
der Ware, dies seit Ihr in diesem Augenblick.
Für die Fachgerechte Deklaration ist
einerseits euer Lieferant anderer seits Ihr in der Haftung.
Sollte mit dem Lebensmittel
etwas sein wird man euch Ansprechen Ihr widerum müßt dann den Hersteller zur Rechenschaft
ziehen.
Deutsches Gesetz, so ist's halt.
Einzelfall entscheidungen machen die
Behörden selten,
am besten ist es sich schnellst möglich alle Zutaten,
Zusatzstoffe
und was noch wichtiger ist die Mengenangaben Prozentual auf die Inhaltssoffe
Absteigend sortiert schicken zulassen.
Ihr müsst den Hersteller darauf Aufmerksam machen,
Ihr wollt nicht die " Rezeptur " sondern die Deklaration nach EU Recht
umsetzen.
Wenn Ihr etwas EXPORTIERT von den umverpackten Lebensmitteln so wird dies
zum Teil noch umfangreicher.
Vielleicht hat ja noch jemand was dazu
zuschreiben!
Gruß Jörg
generell ist es so, öffne ich ein Behältniss
egal welcher Herkunft und Verpacke es neu obliegt die Kennzeichnung im ganzen dem Hersteller
der Ware, dies seit Ihr in diesem Augenblick.
Für die Fachgerechte Deklaration ist
einerseits euer Lieferant anderer seits Ihr in der Haftung.
Sollte mit dem Lebensmittel
etwas sein wird man euch Ansprechen Ihr widerum müßt dann den Hersteller zur Rechenschaft
ziehen.
Deutsches Gesetz, so ist's halt.
Einzelfall entscheidungen machen die
Behörden selten,
am besten ist es sich schnellst möglich alle Zutaten,
Zusatzstoffe
und was noch wichtiger ist die Mengenangaben Prozentual auf die Inhaltssoffe
Absteigend sortiert schicken zulassen.
Ihr müsst den Hersteller darauf Aufmerksam machen,
Ihr wollt nicht die " Rezeptur " sondern die Deklaration nach EU Recht
umsetzen.
Wenn Ihr etwas EXPORTIERT von den umverpackten Lebensmitteln so wird dies
zum Teil noch umfangreicher.
Vielleicht hat ja noch jemand was dazu
zuschreiben!
Gruß Jörg