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Gewürze / Gewürzextrrakte / Aromen
#1
Hallo erstmal

Ich habe eine Frage zur Kennzeichnung:
Wobei es hierbei nicht allein um die AromenVO geht, die hilft aus meiner sicht nicht weiter oder sollte ich einen wichtigen Passus übersehen haben? <!-- Icon_redface --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_redface.gif" alt=":oops:" title="Embarassed" /><!-- Icon_redface -->

Wann ist ein Gewürz ein Gewürz bzw. Gewürzextrakt und wann ist ein entsprechender Extrakt ein Aroma.

Was unterscheidet also Gewürzextrakte von Aromen?

Meine Definition sieht so aus: Gewürz/Gewürzextrakt ist dann zu deklarieren, wenn die Grundlage eben ein Gewürz ist. Also Blätter, Wurzeln, Samen und was sonst noch klassisch zum würzen eingesetzt wird.

Da bleibt noch die Frage wie unterscheiden sich Gewürze von Gewürzextrakten. welche Bezeichnung ist die qualitativ hochwertigere müssen Gewürze rein sein oder dürfen sich auch mit anderen (hinterher nicht mehr technologisch wirksamen) Stoffen versehen sein?

Ein Aroma liegt dann vor wenn ich aus Stoffen Extrahiere, die nicht klassisch Gewürze sind z.B. Schinken, Erdbeeren usw.

Hilfeeeee wer kann Licht in meine Dunkel bringen???

Gruß Ariane
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Nachrichten in diesem Thema
Gewürze / Gewürzextrrakte / Aromen - von Ariane - 20.12.2005, 10:13
[Kein Betreff] - von Sylvia - 04.01.2006, 19:15
Gemüse vs. Gewürz - von laganon - 10.05.2016, 09:00

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