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Belehrungen nach §43 IfSG
#5
Hallo cnn!

Diesen Artikel (bzgl. Notwendigkeit Erstbelehrung) hatte ich bei meiner Suche nach Materialien auch gefunden, aber versehentlich weggeklickt und nicht wiedergefunden. Ich hab mich nämlich auch an das Thema im anderen Forum erinnert und wollte den Link einstellen. Jetzt hast Du ihn eingestellt, was gut ist. Dann haben Betroffene eine Argumentationsgrundlage.

Den von mir eingestellten Artikel habe ich für meine Folgebelehrung auch schon umgestrickt, ich muss ja nicht nach §35, sondern §§42,43 belehren. Kleiner Unterschied. Wobei, mit unseren Produkten fallen wir auch nicht unter §42, aber die LMHV gilt ja für uns und da haben wir ja auch die Schulungspflicht... kurzum: wir machen die Belehrung auf Basis IfSG freiwillig. Schaden kann es nicht. Und an Krankheiten führe ich einige besipielhaft auf, auch das kann nicht schaden.

Nochmal zur Erstbelehrung: jedes Bundesland kann selber festlegen, ob die Pflicht-Erstbelehrung (LM aus §42) vom Gesundheitsamt oder einem beauftragten (also nicht x-beliebigen!!) Arzt durchgeführt werden muss.

Gruß
Saftschubse
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Nachrichten in diesem Thema
Belehrungen nach §43 IfSG - von Saftschubse - 13.12.2005, 11:12
[Kein Betreff] - von Michaela - 13.12.2005, 11:28
[Kein Betreff] - von Saftschubse - 13.12.2005, 11:35
[Kein Betreff] - von cnn - 16.12.2005, 11:48
[Kein Betreff] - von Saftschubse - 16.12.2005, 12:11
[Kein Betreff] - von Druidelix - 20.12.2005, 20:31
Da gibt es was - von Little Mermaid - 18.01.2006, 17:56
[Kein Betreff] - von Druidelix - 18.01.2006, 18:45
[Kein Betreff] - von Sumpfhuhn007 - 18.01.2006, 21:26
Ja, danke - von Little Mermaid - 19.01.2006, 18:27
[Kein Betreff] - von Sumpfhuhn007 - 20.01.2006, 08:43

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