16.12.2005, 11:48
Hallo Saftschubse,
die Unterlagen habe ich mir für die Belehrungen nach § 35 umgestrickt und so zusammengefasst, dass sie auch ein "Nicht-Mediziner" lesen kann. Diese Zusammenfassung (ich meine damit nur die aufgeführten Krankheiten) händige ich dann den Schulen oder KiGa´s aus. Diese dann nur noch 6 Seiten dienen der Grundinformation und sorgen für einen allgemeinen Überblick.
Bei Interesse kann ich dir die Zusammenfassung mailen.
Noch etwas zu den Erstbelehrungen die vom Gesundheitsamt gemacht werden müssen.
Im Behr´s-Forum gab es dazu mal einen Thread, der aber nicht mehr da ist <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_rolleyes.gif" alt=":roll:" title="Rolling Eyes" /><!-- --> , ob Personen, die nur einmalig arbeiten, z.B. Fahrer, auch vom Gesundheitsamt belehrt werden müssen. Dazu habe ich im Epidemiologischen Bulletin Nr. 23 vom rki folgendes gefunden:
"Personen, die lediglich mit bereits verpackten Lebensmitteln umgehen, kommen mit diesen Lebensmitteln nicht in Berührung." ... daher brauchen diese Personen auch nicht geschult werden.
Hier der Link zu diesem Bulletin:
<!-- w --><a class="postlink" href="http://www.hygieneinspektoren-nrw.de/infektionsschutzgesetz/ifsg-belehrung.pdf">www.hygieneinspektoren-nrw.de/infektion ... ehrung.pdf</a><!-- w -->
Interessant ist auch die Aussage, dass bei Veranstaltungen, die keinem gewerblichen Zweck dienen, z.B. Schulfeste, und max. 3 mal im Jahr stattfinden, auch keine Belehrungen erfolgen müssen (aber sinnvoll sind).
die Unterlagen habe ich mir für die Belehrungen nach § 35 umgestrickt und so zusammengefasst, dass sie auch ein "Nicht-Mediziner" lesen kann. Diese Zusammenfassung (ich meine damit nur die aufgeführten Krankheiten) händige ich dann den Schulen oder KiGa´s aus. Diese dann nur noch 6 Seiten dienen der Grundinformation und sorgen für einen allgemeinen Überblick.
Bei Interesse kann ich dir die Zusammenfassung mailen.
Noch etwas zu den Erstbelehrungen die vom Gesundheitsamt gemacht werden müssen.
Im Behr´s-Forum gab es dazu mal einen Thread, der aber nicht mehr da ist <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_rolleyes.gif" alt=":roll:" title="Rolling Eyes" /><!-- --> , ob Personen, die nur einmalig arbeiten, z.B. Fahrer, auch vom Gesundheitsamt belehrt werden müssen. Dazu habe ich im Epidemiologischen Bulletin Nr. 23 vom rki folgendes gefunden:
"Personen, die lediglich mit bereits verpackten Lebensmitteln umgehen, kommen mit diesen Lebensmitteln nicht in Berührung." ... daher brauchen diese Personen auch nicht geschult werden.
Hier der Link zu diesem Bulletin:
<!-- w --><a class="postlink" href="http://www.hygieneinspektoren-nrw.de/infektionsschutzgesetz/ifsg-belehrung.pdf">www.hygieneinspektoren-nrw.de/infektion ... ehrung.pdf</a><!-- w -->
Interessant ist auch die Aussage, dass bei Veranstaltungen, die keinem gewerblichen Zweck dienen, z.B. Schulfeste, und max. 3 mal im Jahr stattfinden, auch keine Belehrungen erfolgen müssen (aber sinnvoll sind).
Grüße von CNN
Mitglied Fachkreis Lebensmittelhygiene; Fachbereich KiGa / KiTa & Co
Mitglied Fachkreis Lebensmittelhygiene; Fachbereich KiGa / KiTa & Co