05.12.2005, 14:54
Hallo zusammen,
natürlich habe ich darüber keine schriftliche Stellungnahme. Es ist jedoch so, dass zumindest derzeit so, dass dies bei ordnungsbehördlichen Begehungen nicht beanstandet wurde.
Das Umfüllen geschah auch nicht aus Kostengründen sondern wegen der einfacheren Handhabung.
Das Produkt Sirafan (Sprühfertige Desinfektion für den Küchenbereich), wird im Karton a 6 Flaschen mit je 1 Liter abgegeben. Problem der 1 Sprühdosierkopf, der dem Karton beiliegt, ist nicht gerade der Beste. Also wurde das ganze in eine Sprühflasche umgefüllt. Die leere Sirafanflasche wurde aufgeschnitten, der Text mit allen Sicherheitshinweisen eingescannt und laminiert. Das ganze wurde dann an der Sprühflasche befestigt. Dies wurde von den Kontrolleuren so akzeptiert.
Wenn es jedoch anders im Gesetz steht lass ich mich gerne belehren und werde auf das Umfüllen fortan verzichten.
Gruß
Michael
natürlich habe ich darüber keine schriftliche Stellungnahme. Es ist jedoch so, dass zumindest derzeit so, dass dies bei ordnungsbehördlichen Begehungen nicht beanstandet wurde.
Das Umfüllen geschah auch nicht aus Kostengründen sondern wegen der einfacheren Handhabung.
Das Produkt Sirafan (Sprühfertige Desinfektion für den Küchenbereich), wird im Karton a 6 Flaschen mit je 1 Liter abgegeben. Problem der 1 Sprühdosierkopf, der dem Karton beiliegt, ist nicht gerade der Beste. Also wurde das ganze in eine Sprühflasche umgefüllt. Die leere Sirafanflasche wurde aufgeschnitten, der Text mit allen Sicherheitshinweisen eingescannt und laminiert. Das ganze wurde dann an der Sprühflasche befestigt. Dies wurde von den Kontrolleuren so akzeptiert.
Wenn es jedoch anders im Gesetz steht lass ich mich gerne belehren und werde auf das Umfüllen fortan verzichten.
Gruß
Michael