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Neue Tiefkühlverordnung!
#3
Soweit so gut - man findet auch die gesamte VO im Internet, aber ich werde nicht ganz schlau daraus. Heißt das, dass jetzt in jedem Tk-Teil, dass in meiner Einrichtung in der GV steht ein Thermometer mit Aufzeichnungsmöglicheit vorhanden sein soll???
Oder genügt ein "normales" Thermometer, dass ich einmal pro Tag ablese und dokumentiere???

Oder sind alle Tiekühler kleiner 10 cqm ausgenommen, auch wenn sie nicht im Einzelhandel stehen??? Irgendwie finde ich das ganze verwirrend.

Kann es mir jemand aufdröseln?

Danke,
Cat
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Nachrichten in diesem Thema
Neue Tiefkühlverordnung! - von Wolf - 01.12.2005, 15:29
[Kein Betreff] - von Sumpfhuhn007 - 01.12.2005, 16:09
[Kein Betreff] - von Catering - 05.12.2005, 10:40
[Kein Betreff] - von Andrea - 06.12.2005, 10:56

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