02.12.2005, 16:26
im Arneimittelgesetz, Händedekontaminationsmittel gehört unter die Arzneimittel. Unsere Reinigigungsmittelhersteller haben dies bestätigt und uns daraufhin hingewiesen. Wir haben es früher ebenfalls umgefüllt und bei einer Prüfung kam dieses Thema schlecht auf...........................