02.12.2005, 09:45
Hallo Gunnar,
auch ein Apotheker wird Dir diese Variante so wiedergeben. In der Tat gibt es Weisungen, Bestimmungen oder auch Gesetze (wenn Du es genau benötigst werde ich es Dir raussuchen) die ein Umfüllen von Großgebinden in Kleinbehältnisse so nicht zulassen. ABER !!!, dies gilt nach meiner Auslegung für Klinikbereiche und Tierseuchenbekämpfungen usw, also immer dort wo es "ich sage mal" drauf ankommt. In der Lebensmittelverarbeitung werden wir ja nun doch mehr präventiv tätig, also dass ich der Meinung bin, dass ich in diesem Bereich eine Umfüllung zustimmen kann und dies (nicht zueletzt auch aus finanziellen Gründen) dulde.
Wichtig ist nur, dass nach dem Umfüllen auf dem Spender ersichtlich ist, welches Mittel im Behältnis ist und wann es verfällt. Vielleicht bieten manche Hersteller ja entsprechende Aufkleber zu den Großgebinden an. Ich hatte das vor ein paar Wochen einer Fa. vorgeschlagen, die prüfen gerade und werden mir evtl. schon am 12.12.05 eine Antwort geben können.
Gruß
Drui
auch ein Apotheker wird Dir diese Variante so wiedergeben. In der Tat gibt es Weisungen, Bestimmungen oder auch Gesetze (wenn Du es genau benötigst werde ich es Dir raussuchen) die ein Umfüllen von Großgebinden in Kleinbehältnisse so nicht zulassen. ABER !!!, dies gilt nach meiner Auslegung für Klinikbereiche und Tierseuchenbekämpfungen usw, also immer dort wo es "ich sage mal" drauf ankommt. In der Lebensmittelverarbeitung werden wir ja nun doch mehr präventiv tätig, also dass ich der Meinung bin, dass ich in diesem Bereich eine Umfüllung zustimmen kann und dies (nicht zueletzt auch aus finanziellen Gründen) dulde.
Wichtig ist nur, dass nach dem Umfüllen auf dem Spender ersichtlich ist, welches Mittel im Behältnis ist und wann es verfällt. Vielleicht bieten manche Hersteller ja entsprechende Aufkleber zu den Großgebinden an. Ich hatte das vor ein paar Wochen einer Fa. vorgeschlagen, die prüfen gerade und werden mir evtl. schon am 12.12.05 eine Antwort geben können.
Gruß
Drui