01.12.2005, 10:49
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Neue Tiefkühl-Verordnung ab Januar 2006
Ab 1. Januar 2006 müssen unter anderem in Tiefkühlhäusern von Handel, Industrie und Gemeinschaftsverpflegung sowie in Tiefkühlfahrzeugen die herrschenden Temperaturen häufig und regelmäßig überwacht werden. Dies regelt eine neue EU-Verordnung (EG) Nr. 37/2005, die bereits in Kraft getreten ist.
Alle Transportmittel und Lagereinrichtungen für tiefgefrorene Lebensmittel müssen mit geeigneten Aufzeichnungsgeräten ausgestattet werden. Die verwendeten Temperaturmessgeräte müssen dabei künftig bestimmte Normen (DIN EN 12830, DIN EN 13485, DIN EN 13486) erfüllen. Für bereits vorhandene Geräte gilt bis Ende 2009 eine Übergangsregelung. Die Temperaturaufzeichnungen sind zu datieren und mindestens ein Jahr aufzubewahren. Ausnahmeregelungen gelten bislang nur für Einzelhandelverkaufsmöbel. Eine weitere Ausnahme wird vermutlich für Kühlräume von weniger als 10 cbm, die im Einzelhandel zur Lagerung von Beständen verwendet werden, erlassen werden. Der entsprechende Verordnungsentwurf des zuständigen Ministeriums (BMVEL) ist jedoch noch nicht verabschiedet.
In DIN EN 12830 sowie DIN EN 13485 sind die technischen und funktionalen Eigenschaften von Temperaturregistriergeräten bzw. Thermometern sowie Prüfverfahren dazu festgelegt. DIN EN 13486 beschreibt ergänzend die Häufigkeit sowie Verfahren zur regelmäßigen Prüfung der Temperaturmessgeräte. Die Normen geben jedoch keine Auskunft, an welchen Stellen die Temperaturmessgeräte in den Transportmitteln bzw. Lagereinrichtungen anzubringen sind.
Quelle: gesa newsletter
Neue Tiefkühl-Verordnung ab Januar 2006
Ab 1. Januar 2006 müssen unter anderem in Tiefkühlhäusern von Handel, Industrie und Gemeinschaftsverpflegung sowie in Tiefkühlfahrzeugen die herrschenden Temperaturen häufig und regelmäßig überwacht werden. Dies regelt eine neue EU-Verordnung (EG) Nr. 37/2005, die bereits in Kraft getreten ist.
Alle Transportmittel und Lagereinrichtungen für tiefgefrorene Lebensmittel müssen mit geeigneten Aufzeichnungsgeräten ausgestattet werden. Die verwendeten Temperaturmessgeräte müssen dabei künftig bestimmte Normen (DIN EN 12830, DIN EN 13485, DIN EN 13486) erfüllen. Für bereits vorhandene Geräte gilt bis Ende 2009 eine Übergangsregelung. Die Temperaturaufzeichnungen sind zu datieren und mindestens ein Jahr aufzubewahren. Ausnahmeregelungen gelten bislang nur für Einzelhandelverkaufsmöbel. Eine weitere Ausnahme wird vermutlich für Kühlräume von weniger als 10 cbm, die im Einzelhandel zur Lagerung von Beständen verwendet werden, erlassen werden. Der entsprechende Verordnungsentwurf des zuständigen Ministeriums (BMVEL) ist jedoch noch nicht verabschiedet.
In DIN EN 12830 sowie DIN EN 13485 sind die technischen und funktionalen Eigenschaften von Temperaturregistriergeräten bzw. Thermometern sowie Prüfverfahren dazu festgelegt. DIN EN 13486 beschreibt ergänzend die Häufigkeit sowie Verfahren zur regelmäßigen Prüfung der Temperaturmessgeräte. Die Normen geben jedoch keine Auskunft, an welchen Stellen die Temperaturmessgeräte in den Transportmitteln bzw. Lagereinrichtungen anzubringen sind.
Quelle: gesa newsletter