Registriert seit: Jun 2010
Falls noch nicht mitbekommen:
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.umweltbundesamt.de/chemikalien/biozide/rodentizide-faq.htm">http://www.umweltbundesamt.de/chemikali ... de-faq.htm</a><!-- m -->
Das Dauermonitoring mit Giftköder entfällt somit auch für den kleinen Betrieb und der Schädlingsbekämpfer mit Sachkundenachweis ist für die SB zur Pflicht geworden, denn für die manuellen Fallen oder Stromtöter würde dem Gewerbetreibenden vermutlich die Töteerlaubnis für die Wirbeltiere fehlen.
Seht ihr das genauso?
Registriert seit: Jan 2008
Hallo LuxQM,
das ganze läuft unter der Rubrik "RisikoMinimierungsMaßnahmen", kurz RMM. Hier setzt das Umweltbundesamt Vorgaben der EU um. Den SBK freut es, für den Kunden wird es teurer. Man muss das ganze im Zusammenhang sehen, weil mehrere Punkte zusammenkommen.
Nur die fehlende Alternative lässt die derzeitiegen Rodentizide am Markt. Die derzeitigen Mittel gegen Ratten und Mäuse sollen nur noch von Sachkundigen eingesetzt werden dürfen. D.h. die Präparate verschwinden aus den Baumärkten. Die ersten Präparate sind das bereits, die restlichen werden in den nächsten Monaten folgen.
Die RMM gelten zur Zeit aber nur für die Produkte die auf der baua Liste geführt werden, für alle anderen noch (!) nicht.
Zum Thema Sachkunde gibt es auch noch ein paar Unklarheiten. Welche Sachkunde gilt wofür? Gewerbliche oder berufliche Nagerbekämpfung? Reicht der bisherige Sachkundenachweis "Pflanzenschutz" zur beruflichen Bekämpfung aus? Reicht ggf auch eine Unterweisung? Welche Sachkundelehrgänge sind behördlich anerkannt? Die Sachkundelehrgänge müssen bestimmte Themen behandeln um anerkannt zu werden, aber wer darf diese Lehrgänge abhalten? Braucht man (Kunde) eine Sachkunde für den Umgang mit Schlagfallen, oder reicht eine Unterweisung durch den SBK? Im Zweifel kann man das zuständige Veterinäramt fragen, aber einige Fragen bleiben.
Das ist ein kurzer Abriss zu einem z.Z. bei den SBK heiß diskutierten Thema.
Peter
PS: Die RMM werden auch Vortragsthema bei der Mitgliederversammlung des Fachkreises im April sein.
Registriert seit: Jan 2008
Die Formalien findest du unter dem von dir eingestellten Link unter der Rubrik: Häufig gestellte Fragen ... auf Seite 11.
bisdenndann
Peter
Registriert seit: Mar 2011
"Ist trotz des Verbotes von Permanentködern eine dauerhafte Bekämpfung möglich?
Ja, bei einem andauernden Nagerbefall (z.B. durch ständige Einwanderung von Nagern von außen in einen Betrieb) ist die Bekämpfungsmaßnahme auch über einen im Regelfall andauernden Zeitraum von etwa 35 Tagen möglich (Langzeit-Bekämpfung). Dies gilt als dauerhafter Befall durch Nager, sodass der Einsatz der Antikoagulanzien nicht unter die untersagte vorbeugende bzw. permanente Beköderung fällt oder zu Monitoringzwecken eingesetzt wird." (Quelle:faq_nagetierbekaempfungsmittel_mit_blutgerinnungshemmenden_wirkstoffen_antikoagulanzien1.pdf, Seite 16)
Hier noch einmal der direkte Link
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.umweltbundesamt.de/chemikalien/biozide/rodentizide-faq.htm">http://www.umweltbundesamt.de/chemikali ... de-faq.htm</a><!-- m -->
Es obliegt immer noch dem Sach- und fachkundigen SBK über seine Vorgehensweise selbst zu entscheiden und diese natürlich begründen und dokumentieren zu können.
Darüber hinaus gibt es - ich nenne es immer "Bausteine" - diverse andere Möglichkeiten (außer Gitftköder) im Rahmen des IPM (Integrate Pest Management) die (schon immer) für eine erfolgreiche Bekämpfung und vorallem Vorsorge - nicht nur gegen Nager - umgesetzt werden müssen. Dann reduzieren sich die Mengen der eingesetzten Rodentizide bzw. SBK-Mittel von "ganz allein" Dies sollte für alle Fachkundigen jedoch nichts Neues sein. Die Verpflichtung ergab sich im übrigen schon lange auf Grundlage der GefStoffV.
Registriert seit: Mar 2011
Bei einer Preiserhöhung besteht grundsätzlich die Kündigung des Vertrages. Ich würde folgendes überprüfen / hinterfragen:
Welche Leistungen werden bislang erbracht, Wie sieht der Status Quo bzgl. effektiver Freihaltung aus, Welcher Preis wird bislang berechnet, Welche veränderten Maßnahmen sind mit der Preiserhöhung verbunden. Es besteht auch die Möglichkeit, sich von einem Gutachter für SBK oder einem anderen SBK seines Vertrauen beraten bzw. ein Angebot machen zu lassen. Im Weiteren würde ich erst einmal die Diskussionen zu diesem Thema weiter verfolgen
Registriert seit: Jun 2008
Ich wünsche euch einen schönen dritten Advent. Ein nahmhaftes deutsches Schädlingsbekämpfungsunternehmen hat diese Woche ein Video mit dem Kontext veröffentlicht, "Der Einsatz von Giftködern ist in 90% der Fälle gesetzwidrig". Eigentlich möchte ich dieses Video euch nicht vorenthalten, doch leider ist dieses Video in einer anderen sozialen Medienplattform. Die oben genannte Aussage ist sehr provokativ, dennoch denke ich, dass etwas Wahres an dieser Aussage steckt. Lebensmittelsicherheitskultur und Nachhaltigkeit sind zwei Forderungen, die im IFS-Food Version 7 in der Unternehmenspolitik gefordert werden. ... Diesen beiden Themen möchte ich einmal oben genannte These entgegenstellen. Welche Meinung vertretet ihr dazu? Lässt sich das eine mit dem anderen verbinden, und haben wir hier Gegensätze, die eigentlich nicht zusammen passen?
Registriert seit: Jan 2008
Die provokative Überschrift ist aus meiner Sicht reine Panikmache. Hier werden Ängste geschürt, die es nicht gibt.
In der Überschrift wird sich auf Nagerbekämpfungen bezogen, im Text dann auf Serviceverträge. Zwei verschiedene Sachen.
Das Thema ist nicht neu. Es existiert bereits seit mindestens 7 bis 8 Jahren. Jeder vernünfige Schädlingsbekämpfer arbeitet nach den neuen Richtlinien. Zertifizierte Betriebe haben ein eigenes Interesse, das die jeweils aktuelle Rechtslage beachtet wird.
Das einzige, was hängenbleibt ist: "Sehen Sie mal in ihre Serviceverträge. Es kann sein, dass Ihr Bertrieb zwar nach den veränderten neuen Regeln arbeitet, diese aber vertraglich noch nicht angepasst sind."
Peter