10.08.2021, 08:10
Moin,
im Prinzip brennen mir so einige Themen unter den Nägeln, aber das hier hat gerade Vorrang: Ein Mitarbeiter hat Diabetes. An sich nicht schlimm, haben so einige.
Nun hat der Mitarbeiter unseren BR-Vorsitzenden getroffen und der wiederum hat ihm nun gestattet eine Scheibe Brot mit an seinen Arbeitsplatz in der Produktion mitzunehmen. So als erste Hilfe für den Fall der Fälle.
Da war ich (QM) etwas platt, schon allein weil es mir nur von Dritten zugetragen wurde. Wie weit geht die Geunsdheitsfürsorge gegenüber den Mitarbeitern? Überspitzt gefragt: Der nächste ist bestätigter Alkoholiker und braucht dann seine Getränke am Ort? Der MA hantiert mit offenen Rohstoffen der Risikoklasse 3 (Höchstes Hygienerisiko), sein Arbeitsbereich ist weit ab von irgendelchen Aufenthaltsräumen.
Grundsätzlich haben wir ein Verzehrverbot aller Lebensmittel außerhalb der Pausenräume und ebenso ein Verbot von Privatgegenständen am Arbeitsplatz. ICh bin da etwas überfragt wie weit die Befugnisse des BR in diesen Dingen gehen und welche Pflichten wir da für den Schutz der Geusndheit des MA haben. Ist dann nicht eher ein Arbeitsplatzwechsel angeraten, bei dem er weniger Risiko für das Lebensmittel darstellt und auch selbst sicherer ist?
Bin da offen für ganz viel Input bevor ich mich da zu sehr reinsteigere.
Viele Grüße und noch eine schöne Restwoche.
im Prinzip brennen mir so einige Themen unter den Nägeln, aber das hier hat gerade Vorrang: Ein Mitarbeiter hat Diabetes. An sich nicht schlimm, haben so einige.
Nun hat der Mitarbeiter unseren BR-Vorsitzenden getroffen und der wiederum hat ihm nun gestattet eine Scheibe Brot mit an seinen Arbeitsplatz in der Produktion mitzunehmen. So als erste Hilfe für den Fall der Fälle.
Da war ich (QM) etwas platt, schon allein weil es mir nur von Dritten zugetragen wurde. Wie weit geht die Geunsdheitsfürsorge gegenüber den Mitarbeitern? Überspitzt gefragt: Der nächste ist bestätigter Alkoholiker und braucht dann seine Getränke am Ort? Der MA hantiert mit offenen Rohstoffen der Risikoklasse 3 (Höchstes Hygienerisiko), sein Arbeitsbereich ist weit ab von irgendelchen Aufenthaltsräumen.
Grundsätzlich haben wir ein Verzehrverbot aller Lebensmittel außerhalb der Pausenräume und ebenso ein Verbot von Privatgegenständen am Arbeitsplatz. ICh bin da etwas überfragt wie weit die Befugnisse des BR in diesen Dingen gehen und welche Pflichten wir da für den Schutz der Geusndheit des MA haben. Ist dann nicht eher ein Arbeitsplatzwechsel angeraten, bei dem er weniger Risiko für das Lebensmittel darstellt und auch selbst sicherer ist?
Bin da offen für ganz viel Input bevor ich mich da zu sehr reinsteigere.
Viele Grüße und noch eine schöne Restwoche.