Klar, das ist natürlich Quatsch, dass das nur ein Meister können soll. Aber natürlich haben sie dort auch nicht derart hochqualifizierte Personen vor Augen wie Dich!
Was stimmt, ist dass die Fortentwicklung von Rechtsprechung und Gesetzgebung den tatsächlichen Gegebenheiten oft jahrzehntelang hinterherhinkt. Das ist in Zeiten schnellen Fortschritts recht bedenklich. Dass dann die Gerichte fast schon gewohnheitsmäßig eine Revision ausschließen, trägt vermutlich nicht zur raschen Fortschreibung bei.
Andererseits ist die Entscheidung der beiden Gerichte ja vielleicht gar nicht so schlecht:
Immerhin zeigen sie damit, dass die Lebensmittelhygiene einen hohen Stellenwert zu haben hat, und das ist ja durchaus in unserem Sinne. Und wenn man dann noch anschaut, wie erstaunlich ahnungslos so mancher Beschäftige der Nahrungsmittelbranche trotz abgeschlossener Berufsausbildung doch zu sein scheint, dann ist mit einem Fleischermeister mit seinen umfassenderen Kenntnissen in Mikrobiologie ja vielleicht schon einiges gewonnen (auch, wenn es hier jetzt nur um den Verkauf von Fleischwaren geht).