24.05.2016, 11:04
Sicherlich konntet ihr dies schon in den verschiedenen Presseportalen lesen. "Massenhafte Kükentötung bleibt erlaubt" - so die Schlagzeile auf den Presseportal des WDR. Dies wird die Diskussion um den Tierschutz und die ethischen Aspekte zum Töten von Tieren wieder entfachen. Auch wenn ich die oben genannte Schlagzeile nicht gut finde, ist doch zumindest die Diskussion sehr wünschenswert.
Unabhängig davon ist es gut, sich auch die Originalmeldungen anzusehen und einen kleinen Blick hinter die Kulissen des Urteils zu werfen. Auch wenn die Konsequenz die gleiche sein wird, wurde auch durch das OVG Münster keine "Eraubnis erteilt".
Zwei Kreise in ( ja wieder ...) NRW haben zwei Betreibern von Brütereien auf Weisung des zuständigen Ministeriums das Töten männlicher Eintagsküken untersagt. Ich denke, mit dem Hinweis auf § 1 Tierschutzgesetz: "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen." (Ist eine Vermutung). Dagegen haben die beiden Unternehmen geklagt.
Im Urteil des OVG dies nun grundsätzlich bestätigt: "Das Tierschutzgesetz erlaube das Töten von Tieren, wenn dafür ein vernünftiger Grund im Sinne des Gesetzes vorliege." Das OVG sieht einen solchen Grund dadurch gegeben, dass es derzeit die Aufzucht der männlichen Eintagsküken von Brütereien, die Legehennen auziehen, wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Dadurch widerspricht das Töten der Eintagsküken nicht dem Tierschutzgesetz. Dies ist die Kernaussage des Urteils.
Quelle:Pressemitteilung OVG Münster
Mit einer ähnlichen Begründung wure auch eine Klage gegen das Töten von Eintagsküken abgelehnt, da in der TierSchlV der Gesetzgeber die Anforderungen an das "Zerkleinern" der Küken, welches ja bei den meisten die Emotionen hochkochen lässt, beschrieben wird, kann es nicht nicht gesetzeskonform sein.
[persönliche Meinung] Zwar könnten diese Tiere als Fleischlieferanten genutzt werden, doch entspricht derzeit die Qualität und die Mastdauer nicht den Qualitäten der Rassen, welche für die Masthähnchen verwendet werden. Dadurch würde ein Einzelunternehmen die wirtschaftliche Last einer ethischen Entscheidung der Gesellschaft tragen. Derzeit wird jedoch an Alternativen geforscht, die jedoch noch nicht industriell umsetzbar sind. Zum Einen wird an einer Methodik gearbeitet, bei welcher durch einen Schnelltest bereits beim Ei das männliche und das weibliche Tier erkannt werden kann. Spätestens wenn dieser Test praxistauglich ist, würde auch dieses Urteil zu prüfen sein. Zum Anderen an Züchtungen, die beide Nutzungsvarianten ermöglichen.
Doch letztlich ist die Gesellschaft gefragt. Es gibt bereits interessante Modelle, die wirtschaftlich auf eine alternative Produktion zielen. Die beiden Unternehmen im Folgenden nur als persönliches Beispiel:
Hahn-Hennen-Ei oder Hähnlein-Ei
Beides auch im LEH zu haben, aber eben nicht mehr für weiige Cents per Ei. Letzlich entscheiden wir in unserem Konsum (Menge und Preis) was wir wollen. Doch ich will auch ehrlich sein. Solche Projekte sind nur ein Tropfen auf den heißen Steiin, denn ein Großteil der erzeugten Eier geht in die Lebensmittelindustrie und findet sich in Backwaren, Nudeln, etc. wieder. Und hier habe ich als Endverbraucher selbst auf alternative Haltungsformen (Bodenhaltung, Freilandhaltung) nur einen beschränkten Eiinfluss in meinem Kaufverhalten.
Viele liebe Grüße
Unabhängig davon ist es gut, sich auch die Originalmeldungen anzusehen und einen kleinen Blick hinter die Kulissen des Urteils zu werfen. Auch wenn die Konsequenz die gleiche sein wird, wurde auch durch das OVG Münster keine "Eraubnis erteilt".
Zwei Kreise in ( ja wieder ...) NRW haben zwei Betreibern von Brütereien auf Weisung des zuständigen Ministeriums das Töten männlicher Eintagsküken untersagt. Ich denke, mit dem Hinweis auf § 1 Tierschutzgesetz: "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen." (Ist eine Vermutung). Dagegen haben die beiden Unternehmen geklagt.
Im Urteil des OVG dies nun grundsätzlich bestätigt: "Das Tierschutzgesetz erlaube das Töten von Tieren, wenn dafür ein vernünftiger Grund im Sinne des Gesetzes vorliege." Das OVG sieht einen solchen Grund dadurch gegeben, dass es derzeit die Aufzucht der männlichen Eintagsküken von Brütereien, die Legehennen auziehen, wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Dadurch widerspricht das Töten der Eintagsküken nicht dem Tierschutzgesetz. Dies ist die Kernaussage des Urteils.
Quelle:Pressemitteilung OVG Münster
Mit einer ähnlichen Begründung wure auch eine Klage gegen das Töten von Eintagsküken abgelehnt, da in der TierSchlV der Gesetzgeber die Anforderungen an das "Zerkleinern" der Küken, welches ja bei den meisten die Emotionen hochkochen lässt, beschrieben wird, kann es nicht nicht gesetzeskonform sein.
[persönliche Meinung] Zwar könnten diese Tiere als Fleischlieferanten genutzt werden, doch entspricht derzeit die Qualität und die Mastdauer nicht den Qualitäten der Rassen, welche für die Masthähnchen verwendet werden. Dadurch würde ein Einzelunternehmen die wirtschaftliche Last einer ethischen Entscheidung der Gesellschaft tragen. Derzeit wird jedoch an Alternativen geforscht, die jedoch noch nicht industriell umsetzbar sind. Zum Einen wird an einer Methodik gearbeitet, bei welcher durch einen Schnelltest bereits beim Ei das männliche und das weibliche Tier erkannt werden kann. Spätestens wenn dieser Test praxistauglich ist, würde auch dieses Urteil zu prüfen sein. Zum Anderen an Züchtungen, die beide Nutzungsvarianten ermöglichen.
Doch letztlich ist die Gesellschaft gefragt. Es gibt bereits interessante Modelle, die wirtschaftlich auf eine alternative Produktion zielen. Die beiden Unternehmen im Folgenden nur als persönliches Beispiel:
Hahn-Hennen-Ei oder Hähnlein-Ei
Beides auch im LEH zu haben, aber eben nicht mehr für weiige Cents per Ei. Letzlich entscheiden wir in unserem Konsum (Menge und Preis) was wir wollen. Doch ich will auch ehrlich sein. Solche Projekte sind nur ein Tropfen auf den heißen Steiin, denn ein Großteil der erzeugten Eier geht in die Lebensmittelindustrie und findet sich in Backwaren, Nudeln, etc. wieder. Und hier habe ich als Endverbraucher selbst auf alternative Haltungsformen (Bodenhaltung, Freilandhaltung) nur einen beschränkten Eiinfluss in meinem Kaufverhalten.
Viele liebe Grüße