16.01.2014, 13:19
Hallo zusammen,
derzeit befasse ich mich mit folgendem Problem. Die Lebensmittelüberwachung in Hagen fordert in einen Restaurant welches einen Tiefkühlraum von mehr als 10qm hat eine elektronische Temperaturüberwachung. Die rechtliche Grundlage hierfür sei die Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel? In dieser VO steht in der Begriffsbestimmung , dass tiefgefrorene Lebensmittel unter Angabe dass sie tiefgefroren sind, in Verkehr gebracht werden. Dies ist jedoch in einem Restaurant nicht der Fall. Nun meine Fragen:
Hat jemand schon ähnliche Auflagen der Behörden umsetzten müssen?
Wie ist eure Einschätzung der Rechtslage?
Welche Argumente können angeführt werden um keine Logger installieren zu müssen?
Ich freue mich auf eure regen und konstruktiven Antworten
Viele Grüße
Michael Bäuml
derzeit befasse ich mich mit folgendem Problem. Die Lebensmittelüberwachung in Hagen fordert in einen Restaurant welches einen Tiefkühlraum von mehr als 10qm hat eine elektronische Temperaturüberwachung. Die rechtliche Grundlage hierfür sei die Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel? In dieser VO steht in der Begriffsbestimmung , dass tiefgefrorene Lebensmittel unter Angabe dass sie tiefgefroren sind, in Verkehr gebracht werden. Dies ist jedoch in einem Restaurant nicht der Fall. Nun meine Fragen:
Hat jemand schon ähnliche Auflagen der Behörden umsetzten müssen?
Wie ist eure Einschätzung der Rechtslage?
Welche Argumente können angeführt werden um keine Logger installieren zu müssen?
Ich freue mich auf eure regen und konstruktiven Antworten
Viele Grüße
Michael Bäuml