14.11.2013, 06:46
Ich habe eine Frage zu dieser Aussage:
"Die derzeit geltenden rechtlichen Bestimmungen erlauben nicht das Ablegen eines noch heißen Lebensmittels in eine Kühlanlage!"
Stimmt diese Aussage??
Würde dann ja dem widersprechen, dass ich gekochte/erhitzte Lebensmittel - zur Lagerung - schnellst möglich abkühlen soll, um den kritischen Punkte der optimalen Keimvermehrungstemperatur schnell zu überwinden.
wenn die Aussage stimmt:
a) Welche Bestimmungen sagen mir das?
b) Welche Methode zum schnellen Abkühlen wende ich an?
Vielen Dank für Eure Beiträge!
"Die derzeit geltenden rechtlichen Bestimmungen erlauben nicht das Ablegen eines noch heißen Lebensmittels in eine Kühlanlage!"
Stimmt diese Aussage??
Würde dann ja dem widersprechen, dass ich gekochte/erhitzte Lebensmittel - zur Lagerung - schnellst möglich abkühlen soll, um den kritischen Punkte der optimalen Keimvermehrungstemperatur schnell zu überwinden.
wenn die Aussage stimmt:
a) Welche Bestimmungen sagen mir das?
b) Welche Methode zum schnellen Abkühlen wende ich an?
Vielen Dank für Eure Beiträge!