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BRC-IoP- Arbeitskleidung
#1
Hallo,

ein Teil unserer Mitarbeiter wäscht ihre Arbeitskleidung zu Hause.Kann mir jemand sagen, ob es irgendwelche Vorgaben gibt wie die Arbeitskleidung zu waschen ist (Temperatur, wie lange, Desinfektionsmittel).

Danke.

Struwik.
Struwik
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#2
Hallo Struwik,
eine Wiederaufbereitung der Arbeitskleidung im Privathaushalt kann aus hygienischen Gründen nicht unbedingt empfohlen werden. In der Regel wird die Wäsche mit geeigneten Reinigungsmitteln und -verfahren betriebsintern aufbereitet oder aber durch einen externen Dienstleister vorgenommen. Ggf. ist auch eine Desinfektion erforderlich.

Vom Grundsatz her ist es meines Erachtens nicht verboten die Arbeitskleidung zu Hause zu waschen, aber Du musst dann sicherstellen, dass eine Kontamination durch andere Kleidung oder andere ungünstige Einflüsse außerhalb des Lebensmittelbereiches nicht erfolgt.

Es wäre also erforderlich, dass Du ein Verfahren vorgibst, welches durch mikrobiologische Prüfungen (Abklatschproben) stichprobenweise verifiziert wird um diese Unbedenklichkeit nachweisen zu können.

Anforderung: Bei 9 von 10 Proben sollte eine Keimzahl nicht größer als 10 Kolonien je Platte (20 cm2) nachweisbar sein.

Aber nebenbei bemerkt ist zu sagen, dass das Gesamtkonzept der Arbeitskleidung stimmen muss. Dazu gehört neben der Aufbereitung die Einteilung der Arbeitskleidung in Risikoklassen, die richtige Aufbewahrung innerhalb des Betriebes. Regelungen zum Wechseln und einiges mehr.

Ein umfangreiches Thema wie Du siehst. Ich kann Dir in diesem Zusammenhang die DIN 10524 "Lebensmittelhygiene –
Arbeitsbekleidung in Lebensmittelbetrieben" empfehlen. Diese DIN hat zumindest meine Fragen diesbezüglich alle beantwortet.

Viele Grüße
Drui
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#3
Guten Morgen,

eine generelle Regelung zum Reinigen der Arbeitskleidung gibt es nicht. Macht sicherlich auch nicht wirklich Sinn, da es sehr viele Branchen im Lebenmittelsektor gibt. Den BRC-Verpackungsstandard kenne ich leider in seinen Forderungen nicht. In der FOOD-Version ist das Reinigen zu Hause dann gestattet, wenn die Kleidung als Schutz vor dem Medium dient, mit welchem umgegangen wird. Dann muss die Reinigung dem Verwendungszweck angemessen sein.

Meinen Unternehmen gebe ich folgendes mit auf den Weg: 60 Grad oder mit Dampfbügeln oder mit desinfizierendem Waschkittel und keine Trocknung im Freien.
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#4
Hallo,

" Anforderung: Bei 9 von 10 Proben sollte eine Keimzahl nicht größer als 10 Kolonien je Platte (20 cm2) nachweisbar sein". Wo kommt diese Anforderung her.


Gruß


Struwik
Struwik
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#5
Hab ich mir mal so ausgedacht <!-- sIcon_smile --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="Icon_smile" title="Smile" /><!-- sIcon_smile -->).

Nein, Spaß beiseite, natürlich kann ich Dir sagen woher diese Vorgaben stammen.
Quelle: DIN 10524 Lebensmittelhygiene-Arbeitsbekleidung in Lebensmittelbetrieben vom April 2012, Anhang A "Mikrobiologische Prüfung der Arbeitsbekleidung nach Wiederaufbereitung.

Gruß
Drui
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