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Arbeitskleidung
#1
Hallo ,

gibt es irgenwelche Vorgaben für die Farbe der Arbeitskleidung für Lebensmittelverarbeitende Betriebe?

lg

Struwik
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#2
Guten Morgen,

nein, es gibt keine Vorgaben für die Farbe der Areitsbekleidung in der Lebensmittelindustrie. In einigen Betrieben werden unterschiedliche Farben verwendet, um Mitarbeiter verschiedener Berieche unterscheiden zu können. Aber eigentlich hat sich weiße Kleidung durchgesetzt, weil hier die Sauberkeit der Kleidung sehr gut zu erkennen ist. <!-- sSmile --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="Smile" title="Smile" /><!-- sSmile --> Aus diesem Grund tragen in den meisten Betrieben die Techniker blau. Hier sind die Flecken aus der Ferne nicht so schnell sichtbar. Das haben so gar schon die Mitaerbeiter erkannt. "Die blaue Kleidung wird nicht so schnell dreckig" <!-- s:o --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_surprised.gif" alt=":o" title="Surprised" /><!-- s:o -->
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#3
Hallo zusammen,

es gibt eine Din Norm für Berufskleidung im LM Handwerk. DIN Normen* stellen den Stand der Technik dar, haben aber nur empfehlenden Charakter.
Es ist richtig, dass es keine rechtsverbindliche Anweisung über das Aussehen von Berufskleidung gibt.

*DIN Normen dürfen wir hier nicht öffentlich ins Forum stellen, da sie exklusiv über den Beuth Verlag vertrieben werden.

Wenn hier Anfragen zu dem Thema sind, bitte eine Mail an mich mbaeuml(@)arcor.de, natürlich gebe ich keine Normen weiter, kann aber bei Fragen sicherlich behilfreich sein.

Viele Grüße
Michael Bäuml
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#4
Fundort der Norm: DIN 10524 - Lebensmittelhygiene: Arbeitskleidung in Lebensmittelbetrieben [also nicht nur das LM-Handwerk betreffend].
Abgedruckt im DIN-Taschenbuch 280 - Lebensmittelhygiene - oder als Einzelnorm. Herausgegeben vom Beuth-Verlag.
Die Einzelnorm kostet umgerechnet mehr als die gesamte Taschenbuchausgabe. Diese Investition sollte der Betrieb leisten, denn der Verlag geht Copyright-Verletzungen bekanntermaßen nach.
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#5
Das Verwaltungsgericht Berlin (Urt. v. 26.07.2012, Az. 14 K 342.11) entschied, dass Mitarbeiter einer Konditorei nicht zwingend helle Arbeitskleidung tragen müssen. So verstößt dunkle Arbeitskleidung nicht gegen lebensmittelrechtliche Vorgaben, insbesondere nicht gegen die vom Beklagten angeführte Lebensmittelhygieneverordnung der Europäischen Union, heißt es. Diese sehe lediglich vor, dass Personen, die in einem Bereich arbeiteten, in dem mit Lebensmitteln umgegangen werde, ein hohes Maß an persönlicher Sauberkeit halten müssten; sie hätten geeignete und saubere Arbeitskleidung sowie die erforderliche Schutzkleidung zu tragen. Die Farbe der Arbeitsbekleidung sei dabei kein Kriterium, so das Gericht.

Quelle: 33. Backspiegel Ausgabe vom 17. August 2012
und <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.rechtsindex.de/verwaltungsrecht/2644-urteil-ist-dunkle-arbeitskleidung-in-konditorei-unhygienisch">http://www.rechtsindex.de/verwaltungsre ... hygienisch</a><!-- m -->
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#6
Hallo alle zusammen,

da ich nicht weiß, wo ich dieses Thema sonst unterbringen soll, versuche ich es als erstes mal hier <!-- sSmile --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="Smile" title="Smile" /><!-- sSmile -->

Neulich wurde ich von einem Küchenleiter gefragt, was "geschlossen" für die Arbeitsschuhe bedeutet. Müssen die Schuhe tasächlich rundum geschlossen sein oder können auch die verwendet werden, die vorne geschlossen sind und hinten mit einem Riemen gehalten werden??
In der DIN 10524 finde ich nur einen Hinweis, dass arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen zum Tragen kommen, aber auch im Arbeitsschutzgesetz habe ich beim Überfliegen keine Antwort finden können...

Kann mir da jemand weiterhelfen? Am besten mit einer Quelle, vielleicht denke ich ja auch mal wieder in die falsche Richtung <!-- Icon_lol --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- Icon_lol -->

Gruß
etolit_hygiene
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#7
Hallo Etolit,

die Antwort auf Deine Fragen gibt Dir leider niemand direkt bzw. kann und darf es nicht.

Es muss nach §§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz eine Gefährdungsbeurteilung durch den Unternehmer (der ist nämlich Verantwortlich - NICHT der Arbeitssicherheitsbeauftragte, dieser hilft dem Unternehmer nur bei der Erfüllung seiner Pflicht!!! [und ist aufgrund seiner Kenntnisse dann doch meist der, die einen Vorschlag erarbeitet]). Aus dieser Gefährdungsbeurteilung leiten sich die Anforderungen an das Schuhwerk ab, in der BGR 111 werden genaue Hinweise auf diese Anforderungen gegeben:

"3.6.14.3 Die Versicherten haben für die jeweilige Tätigkeit geeignetes
Schuhwerk zu tragen.
Als geeignet wird Schuhwerk angesehen, wenn es insbesondere
– einen ausreichend festen Sitz am Fuß gewährleistet,
– im vorderen Bereich vollkommen geschlossen ist,
– einen Fersenhalt aufweist,
– Absätze mit ausreichend großer Auftrittfläche und mäßiger Höhe besitzt,
– rutschhemmend ausgebildete Sohlen und Absätze aufweist
und
– ein ausgeformtes Fußbett hat, das auch bei hoher Laufleistung
die Beanspruchung in erträglichen Grenzen zu halten vermag."


Weiter geht dann noch die BGR 191 „Benutzung von Fuß- und Beinschutz“, dort ist nicht nur die Gefährdungsermittzlung beschrieben, dort werden auch weitergehend Auswahl, Beschaffung, Breitstellung und Benutzung beschrieben.

Dieser Link fasst das zusammen wie es ähnlich hier wiedergegeben habe.


Letzlich kommt man zu dem Schluss, ob Berufsschuhe, Schutzschuhe oder Sicherheitsschuhe jeweils welcher Klasse zu verwenden sind.

Die BGR 191 ist so nett, eine "Beispielsammlung als Hilfestellung für die Auswahl von geeignetem Fußschutz aufzulisten. " Ganz wichtig: "Die Beispielsammlung ersetzt nicht die Gefährdungsbeurteilung. Sie gibt lediglich eine Empfehlung auf der Basis jahrelanger Erfahrung aus dem Unfallgeschehen der gewerblichen Wirtschaft wieder, in welchen Bereichen ein Sicherheitsschuh mit einer 200-J-Kappe zu tragen ist. Aus der Gefährdungsbeurteilung können sich gegebenenfalls Abweichungen
von der Beispielsammlung ergeben."

Für Tätigkeiten in den Bereichen "Arbeiten im Großküchenbereich,
z.B. Topfspüle" oder "Arbeiten in Bäckereien,z.B. Teigmacherei" kommen die meisten in ihrer Gefährdungsbeurteilung zu dem Schluss, dass Sicherheitsschuhe der Klassen S2 oder S3 die Anforderungen an einen geeigneten Fussschutz in diesem Bereich erfüllen.
S 1 Geschlossener Fersenbereich, Antistatik, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich
S 2 Wie S 1, zusätzlich: Wasserdurchtritt, Wasseraufnahme
S 3 Wie S 2, zusätzlich: Durchtrittsicherheit, profilierte Laufsohle
Zusätzlich gilt für diese drei Klassen die Grundanforderung, dass die Schuhe aus Leder oder anderen Materialien, hergestellt nach herkömmlichen Schuhfertigungsmethoden (z.B. Lederschuhe) hergestellt sein sollen.

Es ergibt sich also, dass die Vorgabe "geschlossene Schuhe" wahrscheinlich keine korrekte Vorgabe ist UND der Fersenbereich damit auch geschlossen sein müsste.



Melde dich nochmal wenn Du mehr Hilfe brauchst!

Viele Grüsse
Saftschubse
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#8
Danke für diesen auch für mich sehr hilfreichen Beitrag, hast Du wieder mal sehr schön zusammengefasst. Auch wenn ich nicht Fragesteller war, Danke, ich weiß, dass dieser Beitrag noch mehr interessieren wird, denn diese Frage wird nicht selten gestellt. Die Zugriffszahlen werden es zeigen <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin --> .

Danke Dir! Und auch ein Dankeschön an die interessante Fragestellung!
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#9
In einer von mir betreuten Körperschaft des öffentlichen Rechtes ist der TÜV Nord die "Sicherheitsfachkraft"

Der Herr vom TÜV hat angewiesen, dass die Schuhe für die Küchen- und Spülküchenmitarbeiter geschlossen (kein Fersenriemen sondern zu), mit rutschfseter Sohle und mit dieser Sicherkheitskunststoffkappe (früher Stahlkappe) sein müssen.

Schon war an dieser Stelle im Betrieb die Diskussion zu Ende

Viele Grüße

Michael
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#10
Danke für die Blumen <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin -->

Ich habe in der Schweiz eine Ausbildung zur Sicherheitsassistentin gemacht (niedrigste Ausbildungsstufe die man hier in dem Bereich offiziell ablegen kann) und das Schweizer Recht ist nicht viel anders als das deutsche - und besonders im Bereich Arbeitssicherheit arbeiten Deutschland und die Schweiz vielfach zusammen bzw. übernehmen Vorschriften der Nachbarländer.

Safety First!

Liebe Grüsse
Saftschubse
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#11
Narürlich auch von mir vielen Dank für die Ausführungen!!!
Da werde ich mich demnächst wohl noch ein bisschen mehr mit beschäftigen, denn auch andere Themen rund um die Arbeitssicherheit scheinen die Betriebe zu beschäftigen...

Es gibt eben immer was zu tun.

Gruß
etolit_hygiene
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#12
Arbeitssicherheit muss jeden Betrieb beschäftigen, so steht es im Arbeitsschutzgesetz - egal ob Büro oder Bäcker oder Stahlwerk. Nur ist es meiner Erfahrung nach nicht immer und überall wirklich gut um dieses Wissen bestellt <!-- sCry --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cry.gif" alt="Cry" title="Crying or Very sad" /><!-- sCry -->
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