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Lebensmittelrecht
#1
Hallo an alle,

Verbot verarbeiteter und/oder zusammengesetzter Erzeugnisse

Es ist verboten, unter Anhang I fallende Erzeugnisse, die Artikel 18
Absatz 1 oder Artikel 20 nicht entsprechen, im Hinblick auf ihr Inverkehrbringen
als Lebens- oder Futtermittel oder ihre Verfütterung an
Tiere zu verarbeiten und/oder zu Verdünnungszwecken mit dem gleichen
Erzeugnis oder mit anderen Erzeugnissen zu mischen.

Wie ist das zu verstehen " zu Verdünnungszwecken"...?
Struwik
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#2
Hallo Struwik,

aus welchem Dokument ist dieser Absatz?

LG
Saftschubse
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#3
Pestizidverordnung
Struwik
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#4
Hallo Struwik,

"Verdünnungszweck" wäre, wenn Du Lot 1 mit überschrittenenen Grenzwerten mit Lot 2 mit unterschrittenen Grenzwerten mischt zu Lot 3. Dann passt es zwar im Durchschnitt, ist lt. dem von dir zitierten Artikel 19 der Verordnung Nr. 396/2005 "über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen
und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates" aber nicht zulässig.

Es wäre schön bzw. würde uns allen die Antwort und das Nachvollziehen vereinfachen und Rückfragen vermeiden, wenn Du das direkt dazu schreiben würdest aus welcher VO (mit Nr. vllt. sogar mit Link?) du zitierst.

LG
Saftschubse
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#5
Vielen Dank Saftschubse.

Ich frage mich nur warum Sie schreiben zur "Verdünungszwecken" . Das hört sich an, als ob da irgendwo ein Hintertürchen wäre. Was ist mit z.B. Milchreis? Reis hat überschrittene Werte und man mischt es mit Milch. Das Endprodukt hat nicht die Werte übershcritten. Das heisst zur Qualitätszwecken wäre es erlaubt, aber nicht zur Verdünungszwecken?
Struwik
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#6
Einen wunderschönen Samstag Morgen,

muss jetzt erst einmal die vergangenen 14-Tage aufarbeiten <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin --> Habe gerade mit sehr viel Interesse Euren Artikel gelesen. Warum sind Verdünnungszwecke in der Verordnung erwähnt? Das Mischen von Primärprodukten mit erhöhtem Werten zur Senkung der Werte ist gängige Praxis. In der Verordnung wird klar geregelt, dass eine "Verdünnung" von Produkte, deren Grenzwert bereits überschritten ist, nicht gestattet ist.

struwik schrieb:Vielen Dank Saftschubse.

Reis hat überschrittene Werte und man mischt es mit Milch. Das Endprodukt hat nicht die Werte übershcritten. Das heisst zur Qualitätszwecken wäre es erlaubt, aber nicht zur Verdünungszwecken?

Nein, eine Verarbeitung von Produkten, die nicht frei verkehrsfähig sind ist nicht gestattet. Daher ist es unerheblich, ob der Milchreis die Grenzwerte einhält. Der Reis ist durch den überschrittenen Wert nicht frei verkehrsfähig und darf daher zur Gewinnung von anderen Lebensmitteln nicht mehr eingesetzt werden.
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#7
Guten Morgen Laganon,

Danke für Deine Erläuterung, ich hatte struwiks Rückfrage zwar letzte Woche gelesen gehabt, aber erst keine Zeit zum Antworten gehabt und es dann vergessen <!-- sCry --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cry.gif" alt="Cry" title="Crying or Very sad" /><!-- sCry -->

LG
Saftschubse
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