21.03.2007, 14:31
Sind in Toilettenräumen denn keine Handwaschbecken mehr erforderlich ?
Diese Anfrage erhielt ich neulich von einem Forumsmitglied unserer Internetpräsenz. Seine Frage, die für mich zunächst grotesk erscheint, begründete er mir mit folgendem Hinweis:
In der Lebensmittelhygieneverordnung „alter Art“ war in der Anlage zu §3 (Satz 2) unter Kapitel 1 „Anforderungen an Betriebsstätten im Sinne des §2 Nr. 1 Buchstabe a Nr. 3 folgendes geregelt:
Es müssen in ausreichender Zahl leicht erreichbare Handwaschbecken vorhanden sein, ebenso Toiletten mit Wasserspülung, bei denen eine einwandfreie Ableitung erfolgt. Toiletten müssen mit Handwaschbecken ausgestattet sein und dürfen keinen direkten Zugang zu Räumen haben, in denen Lebensmittel hergestellt, behandelt oder in Verkehr gebracht werden.
Unter Nr. 4 war dort weiter zu lesen, dass Für Handwaschbecken eine Warm- und Kaltwasserzufuhr vorhanden sein muss. Darüber hinaus müssen Mittel zum hygienischen Reinigen und Trocknen der Hände vorhanden sein.
Soweit zur "alten Lebensmittelhygieneverordnung aus der eindeutrig hervorgeht, dass Toiletten mit Handwaschbecken ausgestatten sein müssen.
Im Kapitel I „Allgemeine Vorschriften für Betriebsstätten, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird... der neuen „Lebensmittelhygieneverordnung“ EU VO 852/2004 steht unter Pkt. 3 folgendes:
Es müssen genügend Toiletten mit Wasserspülung und Kanalisationsanschluss vorhanden sein. Toilettenräume dürfen auf keinen Fall unmittelbar in Räume öffnen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird.
Unter Pkt 4 ist folgendes festgelegt:
Es müssen an geeigneten Standorten genügend Handwaschbecken vorhanden sein. Diese müssen Warm- und Kaltwasserzufuhr haben; darüber hinaus müssen Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen vorhanden sein. Soweit erforderlich, müssen die Vorrichtungen zum Waschen der Lebensmittel von den Handwaschbecken getrennt angeordnet sein.
Auch wenn in der neuen Verordnung über Lebensmittelhygiene (EU VO 852/2004) nicht explizit aufgeführt ist, dass Toiletten mit Handwaschbecken ausgestattet sein müssen, ist die Annahme, dass es nunmehr nach dem Gesetz ausreicht an geeigneten Stellen (z.B. im Eingangsbereich der Garküche) ein Handwaschbecken zu errichten und in den Toilettenräumen auf Handwaschbecken zu verzichten, frevelhaft.
Um der Nachfrage „Wo steht das ?“ vorzubeugen, sei hier ein Hinweis auf die Arbeitsstätten – Richtlinie Toilettenräume ASR 37/1 zu §37 Absatz 1 der Arbeitssttätten - Verordnung erlaubt, woraus hervorgeht, dass Toilettenräume aus einem Raum mit mindestens einer vollständig abgetrennten Toilettenzelle und mit Waschgelegenheit bestehen.
Unter Pkt 5 (insbesondere 5.3 und 5.4 „Ausstattung der Toilettenräume“ sind weitere Einzelheiten zu entnehmen.
Dennoch eine berechtigte, wenn auch etwas absurde Frage <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=":wink:" title="Wink" /><!-- -->
Also immer schön Hände waschen <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s -->
Viele Grüße
Drui
Diese Anfrage erhielt ich neulich von einem Forumsmitglied unserer Internetpräsenz. Seine Frage, die für mich zunächst grotesk erscheint, begründete er mir mit folgendem Hinweis:
In der Lebensmittelhygieneverordnung „alter Art“ war in der Anlage zu §3 (Satz 2) unter Kapitel 1 „Anforderungen an Betriebsstätten im Sinne des §2 Nr. 1 Buchstabe a Nr. 3 folgendes geregelt:
Es müssen in ausreichender Zahl leicht erreichbare Handwaschbecken vorhanden sein, ebenso Toiletten mit Wasserspülung, bei denen eine einwandfreie Ableitung erfolgt. Toiletten müssen mit Handwaschbecken ausgestattet sein und dürfen keinen direkten Zugang zu Räumen haben, in denen Lebensmittel hergestellt, behandelt oder in Verkehr gebracht werden.
Unter Nr. 4 war dort weiter zu lesen, dass Für Handwaschbecken eine Warm- und Kaltwasserzufuhr vorhanden sein muss. Darüber hinaus müssen Mittel zum hygienischen Reinigen und Trocknen der Hände vorhanden sein.
Soweit zur "alten Lebensmittelhygieneverordnung aus der eindeutrig hervorgeht, dass Toiletten mit Handwaschbecken ausgestatten sein müssen.
Im Kapitel I „Allgemeine Vorschriften für Betriebsstätten, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird... der neuen „Lebensmittelhygieneverordnung“ EU VO 852/2004 steht unter Pkt. 3 folgendes:
Es müssen genügend Toiletten mit Wasserspülung und Kanalisationsanschluss vorhanden sein. Toilettenräume dürfen auf keinen Fall unmittelbar in Räume öffnen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird.
Unter Pkt 4 ist folgendes festgelegt:
Es müssen an geeigneten Standorten genügend Handwaschbecken vorhanden sein. Diese müssen Warm- und Kaltwasserzufuhr haben; darüber hinaus müssen Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen vorhanden sein. Soweit erforderlich, müssen die Vorrichtungen zum Waschen der Lebensmittel von den Handwaschbecken getrennt angeordnet sein.
Auch wenn in der neuen Verordnung über Lebensmittelhygiene (EU VO 852/2004) nicht explizit aufgeführt ist, dass Toiletten mit Handwaschbecken ausgestattet sein müssen, ist die Annahme, dass es nunmehr nach dem Gesetz ausreicht an geeigneten Stellen (z.B. im Eingangsbereich der Garküche) ein Handwaschbecken zu errichten und in den Toilettenräumen auf Handwaschbecken zu verzichten, frevelhaft.
Um der Nachfrage „Wo steht das ?“ vorzubeugen, sei hier ein Hinweis auf die Arbeitsstätten – Richtlinie Toilettenräume ASR 37/1 zu §37 Absatz 1 der Arbeitssttätten - Verordnung erlaubt, woraus hervorgeht, dass Toilettenräume aus einem Raum mit mindestens einer vollständig abgetrennten Toilettenzelle und mit Waschgelegenheit bestehen.
Unter Pkt 5 (insbesondere 5.3 und 5.4 „Ausstattung der Toilettenräume“ sind weitere Einzelheiten zu entnehmen.
Dennoch eine berechtigte, wenn auch etwas absurde Frage <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=":wink:" title="Wink" /><!-- -->
Also immer schön Hände waschen <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s -->
Viele Grüße
Drui