Registriert seit: Feb 2011
HAllo an alle,
ich brauche ganz dringend eine Hilfe.
Unser Reisöl ist ausgelobt als " Cholesterinfrei" und es wurde beanstandet das laut Art.8 Abs.1 der VO (EG) Nr.1924/2006 die nährwertbezogene Angabe nicht erlaubt ist. Laut Nährwertkennzeichungsverordnung (NKV) vom 1. Oktober 2009 ist es aber erlaubt. Welche Verordnung gilt hier und ist es erlaubt oder nicht?
Vielen Dank!
Struwik.
Registriert seit: Jun 2000
Hallo Struwik,
der Knackpunkt dürfte folgender sein: pflanzliche Öle enthalten kein Cholesterin, also ist die Auslobung "cholesterinfrei" eine irreführende Angabe, da Euer Produkt gemäß Anhang der 1924/2006 nicht "REDUZIERTER [NAME DES NÄHRSTOFFS]-ANTEIL" hat da es nicht mind. 30% weniger Cholesterin hat als ein vergleichbares Produkt.
Lt. NKV kann der Cholesteringehalt ausgewiesen werden in der Nährwerttabelle §5 Absatz 5.
Nährwerte kennzeichnen ist immer noch etwas anderes als eine Auslobung in Worten. Ob das immer noch irreführend wäre wenn dort 0mg/100g stünde? Ich denke nicht.
Frag' mal die beanstandende Stelle ob diese Interpretation korrekt ist!
Beste Grüße
Saftschubse[/url]
Registriert seit: Jun 2008
Hallo,
beide Verordnung gelten. Die NKV ist aus meiner Sicht als Ergänzung zur 1924/2006 zu sehen. Mit der Auslobung "cholesterinfrei" müssen aber auch verschiedene andere Kennzeichnungen eingehalten werden. ist dies der Fall?
Registriert seit: Feb 2011
Hallo,
laut Bericht ist die Angabe "Cholesterinfrei"nicht erlaub weil, Cholesterin nicht im Anhang der EG-Verordnung aufgeführt ist und daher nicht erlaubt.
Struwik.
Registriert seit: Feb 2011
Hallo,
eine Kennzeichung von Cholesterin 0mg/100g ist in der Nährwerttabelle auch angegeben.
Struwik
Registriert seit: Feb 2011
Auszug aus NKV:
§3
Im Verkehr mit Lebensmitteln oder in der Werbung dürfen nur nährwertbezogene Angaben verwendet werden, die sich auf den Brennwert oder auf die in § 2 Nr. 2 aufgeführten Nährstoffe, Nährstoffgruppen, deren Bestandteile oder auf Kochsalz beziehen.
Cholesterin gehört zur §2 Nr.2, somit ist für mich die Angabe Cholesterinfrei erlaubt. Oder?
Registriert seit: Jun 2008
Ich würde Dir in diesem Moment beipflichten. Auch ich sehe die Kennzeichnung als "cholesterinfrei" nicht als unzulässig an. Die Begründung der Behörde in bezug auf die Kennzeichnungselemente im Anhang 1 ist korrekt, doch lässt die 1924/2006 den Ländern zusätzlichen Spielraum für weiter mögliche Deklarationen. Diese mussten bis 2008 eingereicht werden. Da die NKV 2009 aktualisiert wurde, gehe ich davon aus, dass die dortigen Reglungen zur ergänzend gelten.
Registriert seit: Feb 2011
Hab mir sagen lassen , dass es sich um Werbung mit Selbstverständlichkeit handelt.,) und das ist nicht erlaubt!
Registriert seit: Feb 2011
Ich finde , dass es erlaubt sein sollte denn: es wissen nur wenige Verbraucher, dass Pflanzliche Öle cholesterinfrei sind. Sie kaufen es weil, sich cholesterinfrei zu ernähren von z.b. Ärtzten empfohlen wird. Woher soll der Verbraucher wissen, ob dieses Öl cholesterinfrei ist oder nicht, wenn es nicht ausgelobt ist...( aber egal ich weiss es zähen nur die Gesetze.
LG
Struwik
Registriert seit: Jun 2000
Ich mache hierzu mal einen neuen Thread auf, es am 16.05.2012 die VERORDNUNG (EU) Nr. 432/2012 DER KOMMISSION zur Festlegung einer Liste zulässiger anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern veröffentlich worden!
LG
Saftschubse